Gefahrstoffbeauftragter
Dreitägiger Intensiv-Lehrgang für ein rechtssicheres Gefahrstoffmanagement gemäß GefStoffV, REACH, CLP und BetrSichV.
Mit dem Inkrafttreten und den fortlaufenden Novellierungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Gesetzgeber das europäische Chemikalienrecht – allen voran die Vorgaben der REACH- und CLP-Verordnung – konsequent in nationales Recht überführt. Für Unternehmen bedeutet das vor allem eines: Die Eigenverantwortung und persönliche Haftung von Betreibern, Firmeninhabern und der Geschäftsführung wurden deutlich verschärft.
Jetzt anmelden für Ihre praxisorientierte Weiterbildung im Gefahrstoffmanagement! Optimieren Sie Ihre Prozesse, schützen Sie Mitarbeitende und erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben rund um das Thema Gefahrstoffe.
Obwohl das Gesetz die formelle Bestellung eines „Gefahrstoffbeauftragten“ nicht explizit vorschreibt, macht die Rechtslage ein funktionierendes, strukturiertes Gefahrstoff-management im Betriebsalltag unumgänglich:
- Gesetzliche Fachkundepflicht (§ 6 Abs. 11 GefStoffV): Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle mit Gefahrstoffen verbundenen Gefährdungen systematisch zu erfassen, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Diese Gefährdungsbeurteilung darf ausschließlich von nachweislich fachkundigen Personen durchgeführt werden.
- Erforderliche Qualifikation: Die geforderte Fachkunde setzt sich aus einer passenden Berufsausbildung, relevanter Berufserfahrung sowie Nachweisen über spezifische Kenntnisse im Umgang mit Gefahrstoffen zusammen. Dieser Lehrgang vermittelt Ihnen exakt diese geforderten Fachkenntnisse nach aktuellem Rechtsstand.
- Schlüsselfunktion im Betrieb: Als Gefahrstoffbeauftragter agieren Sie als zentrale Schnittstelle. Sie beraten die Geschäftsleitung sowie die Fachabteilungen, koordinieren die Zusammenarbeit mit Sicherheitsfachkräften, Betriebsärzten und Umweltschutzbeauftragten und fungieren als qualifizierter Ansprechpartner gegenüber Berufsgenossenschaften und Überwachungsbehörden.
Ziele
Folgende Fragestellungen beantwortet der Lehrgang:
- Welche Aufgaben sollte / kann der Gefahrstoffbeauftragte übernehmen?
- Wie kann er seine Arbeit organisieren?
- Was schreibt das Gefahrstoffrecht vor?
- Und ganz wichtig: Wie erfolgt die praktische Umsetzung?
Hinweis zur Abgrenzung: Bitte beachten Sie, dass dieser Lehrgang auf den innerbetrieblichen Arbeitsschutz und das Gefahrstoffrecht fokussiert ist. Er ersetzt nicht die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten für den Transportbereich gemäß GbV.
--> Lehrgang Gefahrgutbeauftragter.
Nach erfolgreichem Abschluss des Seminars verfügen Sie über ein fundiertes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der praktischen Umsetzungspflichten. Sie sind in der Lage, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, behördliche Vorgaben einzuhalten und entsprechende Schutzmaßnahmen zu implementieren. Somit erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen, um als Gefahrstoffbeauftragter in Ihrem Unternehmen tätig zu sein.
Zielgruppe
Der Lehrgang richtet sich an Fach- und Führungskräfte, Umweltbeauftragte, Sicherheitsfachkräfte, Betriebsärzte, Gefahrstoffmanager, Mitarbeiter aus Chemie, Metallverarbeitung, Textil- und Elektroindustrie, Betreiber sowie Planer von Lager- und Umschlaganlagen. Auch Behördenvertreter, die die Einhaltung der Gefahrstoffvorschriften prüfen, profitieren von dieser Weiterbildung.
Inhalte
1. Rechtlicher Rahmen & Pflichtenheft
- Europäisches und nationales Gefahrstoffrecht: Systematischer Überblick über GefStoffV, REACH, CLP-Verordnung, ArbSchG, BetrSichV, BioStoffV, ChemVerbotsV sowie das berufsgenossenschaftliche Regelwerk.
- Verantwortlichkeiten & Haftung: Rechtliche Stellung des Firmeninhabers und der fachkundigen Person. Überblick über Ermittlungs- und Beurteilungspflichten, Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände.
- Schnittstellen & Abgrenzung: Abgrenzung von Gefahrstoffrecht (innerbetrieblicher Arbeitsschutz) zu Gefahrgutrecht (Transport gemäß GbV).
2. Gefährdungsbeurteilung, Stoffdaten & Online-Recherche
- Stoffidentifikation & Sicherheitsdatenblätter: Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen/Gemischen sowie Plausibilitätsprüfung von Sicherheitsdatenblättern.
- Digitale Informationsbeschaffung: Gezielte Nutzung behördlicher und fachlicher Datenbanken im Internet (z. B. GESTIS, GisChem, ECHA-Datenbank, ...) zur Verifikation von Stoffdaten und Recherche aktueller Grenzwerte (TRGS 900 / 903).
- Die Gefährdungsbeurteilung (§ 6 GefStoffV): Methodisches Vorgehen bei der Erfassung, Bewertung (inhalativ/dermal) und Dokumentation inkl. Führen des Expositionsverzeichnisses.
- Schutzmaßnahmen-Hierarchie: Praktische Anwendung des STOP-Prinzips (Substitution, Technische, Organisatorische und Personenbezogene Schutzmaßnahmen).
3. Lagerung, Anlagensicherheit & Explosionsschutz
- Sichere Lagerung: Technische und organisatorische Anforderungen an die Aufbewahrung und Zusammenlagerung von Gefahrstoffen in Betrieb und Lager.
- Explosionsschutz & Anlagensicherheit: Gefahrenpotenziale durch brennbable Flüssigkeiten, Stäube, Pulver und Pasten. Vermeidung von Zündquellen.
- Dokumentation: Erstellung und Fortschreibung des gesetzlich geforderten Explosionsschutzdokuments.
4. Organisation, Schnittstellen
- Rolle des Gefahrstoffbeauftragten: Aufgabenprofil, Selbstorganisation und effektive Zusammenarbeit mit Sicherheitsfachkräften, Betriebsärzten, Umweltbeauftragten, Berufsgenossenschaften und Behörden.
- Konzeption, Durchführung und Dokumentation von Mitarbeiterunterweisungen.
Abschluss
Teilnahme-Zertifikat des Umweltinstituts Offenbach
Referenten
- Dominik Naumann, B.Sc. Chemical Engineering, Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Dr. Maya Weber, Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung 6: Arbeitsschutz, Frankfurt
- Alexander Daum, Celanese Production Germany GmbH, Sicherheitsfachkraft, Beauftragter für Gefahrstoffe
- Dr. Wilfried Paul, ESHA-Sicherheit, Clariant, Industriepark Griesheim GmbH &. Co KG, Frankfurt
- Dipl. Verw. (FH) Thomas Baier, Dangerous Goods Consulting, Offenbach am Main
- Michael Christinck, Karl Meyer Akademie, Hamburg
Unterrichtszeiten
| 1. Tag: | 10:00 - 17:30 Uhr | |
| 2. Tag: | 09:00 - 17:00 Uhr | |
| 3. Tag: | 09:00 - 16:30 Uhr |
Täglich eine Mittags- und zwei Kaffeepausen
Ablaufplan
| 1. Tag | |
| 10:00 | Begrüßung |
| 10:10 | Europäische und nationale Rechtsvorschriften |
| 11:30 | Die Gefahrstoffverordnung
Funktion und Aufgaben des/r Gefahrstoffbeauftragten |
| 13:00 | Mittagspause |
| 14:00 | Was sind Gefahrstoffe? |
| 16:00 | Bedeutung und Zweck des Sicherheitsdatenblattes Dominik Naumann, B.Sc. Chemical Engineering, Fachkraft für Arbeitssicherheit |
| 17:30 | Ende des Veranstaltungstages |
| 2. Tag | |
| 09:00 | Ermittlungs- und Beurteilungspflichten nach Gefahrstoffverordnung
|
| 12:00 | Gefahrstoffe - Verantwortlichkeit, Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände Dr. Maya Weber, Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung 6: Arbeitsschutz, Frankfurt |
| 13:00 | Mittagspause |
| 14:00 | Gefahrstoff und Gefahrgut Dr. Dipl-Chem. Claudia Hendann, Dreieich |
| 16:00 | Lagerung von Gefahrstoffen Dominik Naumann, B.Sc. Chemical Engineering, Fachkraft für Arbeitssicherheit |
| 17:30 | Ende des Veranstaltungstages |
| 3. Tag | |
| 09:00 | Anlagensicherheit, Explosionsschutz
Dr. Wilfried Paul, ESHA-Sicherheit, Clariant, Industriepark Griesheim GmbH &. Co KG, Frankfurt |
| 10:45 | Entsorgung von Gefahrstoffen Dipl.-Geogr. Stefan Gessenich, Umweltinstitut Offenbach GmbH |
| 12:45 | Mittagspause |
| 13:15 | Gefahrstoffmanagement in der Praxis Übung: Unterweisung der Mitarbeiter Überwachungspflicht |
| 16:45 | Ende des Veranstaltungstages und Ausgabe der Zertifikate |
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Termine
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21.-23.09.2026Offenbach
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16.-18.11.2026
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14.-16.12.2026Offenbach
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25.-27.01.2027
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01.-03.03.2027Offenbach
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10.-12.03.2027Hamburg
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10.-12.05.2027
Seminargebühren
| Seminargebühr: | 1.049,00 € zzgl. MwSt. |