Chemikalienverbotsverordnung - Aufrechterhaltung der Sachkunde gemäß § 11 ChemVerbotsV

Eintägige Fortbildungsveranstaltung für die Aufrechterhaltung/ Aktualisierung der umfassenden Sachkunde gemäß der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)

Unsere praxisorientierte Fortbildung richtet sich an sachkundige Personen, die Chemikalien, einschließlich Biozid-Produkte und Pflanzenschutzmittel mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gemäß Anlage 2 der ChemVerbotsV, in Verkehr bringen. 

Gemäß der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) ist eine Auffrischung der Sachkunde spätestens alle drei (dann halbtägig) bzw. sechs Jahre (ganztägig) erforderlich. Diese Schulung an einer behördlich anerkannten Einrichtung stellt sicher, dass die Sachkunde weiterhin gültig bleibt. 

Auch für die Abgabe bestimmter Biozid-Produkte gemäß Biozidrechts-Durchführungsverordnung sowie für Inhaber der Sachkunde nach dem Pflanzenschutzgesetz genügt eine eintägige Auffrischungsschulung zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen.

Ziele

Auffrischung bzw. Aktualisierung der erworbenen Sachkunde gemäß Chemikalienverbotsverordnung.

Zielgruppe

  • Sachkundige gem. ChemVerbotsV 
  • Sachkundige gem. Pflanzenschutzgesetz (Abgabe von Bioziden) 

Inhalte

  • europäisches und deutsches Chemikalienrecht 
  • Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach CLP 
  • Sicherheitsdatenblätter 
  • Biozide und Pflanzenschutzmittel (PSM) 
  • Verbote des Inverkehrbringens 
  • Sachkunde- und Fortbildungsanforderungen 
  • Anforderungen an die Abgabe 
  • Ordnungswidrigkeiten und Straftaten 
  • Erfahrungsaustausch 

Voraussetzungen

  • Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV 
  • Sachkunde zur Abgabe von Pflanzenschutzmitteln (PSM)  

Abschluss

Zertifikat der Infraserv GmbH & Co. Höchst KG, Arbeits- und Gesundheitsschutz

Kooperationspartner

Unterrichtszeiten

08:00 - 16:00 Uhr

Eine Mittags- und zwei Kaffeepausen

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Termine

  • Termin ist Live
* Online-Live-Seminar: Um an der Schulung aktiv teilnehmen zu können, ist ein internetverbundenes Endgerät (Laptop, PC oder Tablet) mit Lautsprechern, Webcam (Kamera) und Mikrophon (meist Teil der Webcam) Voraussetzung. Eine laufende Webcam (Kamera) ist Pflicht für staatlich anerkannte Lehrgänge.

Seminargebühren

Seminargebühr: 527,00 € zzgl. MwSt.
Preisenthalten

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