Artenschutz in Fachplanungen
Eintägiges Praxisseminar gem. FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat)
Die FFH-Richtlinie ist ein bedeutendes Regelwerk des europäischen Umweltschutzes mit erheblicher Wirkung. Ziel ist es, durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der Arten zur Sicherung der Artenvielfalt beizutragen.
Der gesetzliche Artenschutz dient dem Erhalt bedrohter Pflanzen- und Tierarten und ist seit langem über die Bundesartenschutzverordnung im deutschen Naturschutzrecht verankert.
Die Anforderungen des Europäischen Naturschutzrechtes gehen jedoch weit über diese Bestimmungen hinaus. Insbesondere für die europäischen Vogelarten und die Arten, die in Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt sind, gelten strenge Schutzbestimmungen, die auch in Planverfahren zu berücksichtigen sind.
Ziele
Ziel des Seminares ist es, ausgehend vom Text des Anhangs IV, die Konsequenzen für die planerische Praxis aufzuzeigen und anhand von Praxisbeispielen die Umsetzung der artenschutzrechtlichen Vorgaben von der Bestandserfassung bis zur planungsrechtlichen Genehmigung zu erläutern.
Sowohl Behördenvertretern (z. B. Straßenbau, Planungsämter) als auch Mitarbeitern von Planungsbüros und Juristen wird das nötige Rüstzeug an die Hand gegeben, um das Thema Artenschutz umfassend berücksichtigen zu können.
Zielgruppe
- Mitarbeiter von Planungs- und Ingenieurbüros
- Naturschutzbeauftragte von Städten und Gemeinden
- Behördenvertreter (Naturschutz-, Planungs-, Bau-, Zulassungs- und Genehmigungsbehörden)
- Vertreter von Verbänden und Vereinen
- Vertreter aus Wirtschaft und Industrie
- Sonstige Interessierte
Die Veranstaltung ist von der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen als Fortbildungsveranstaltung gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung anerkannt. Sollten Sie einen Nachweis für eine andere Kammer benötigen (z. B. die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen), geben Sie uns bitte im Zuge Ihrer Anmeldung zum Seminar Bescheid, wir werden uns um eine entsprechende Anerkennung bemühen.
Inhalte
- Einführung in das Thema, rechtlicher Hintergrund
- Netzwerk NATURA 2000
- Rechtliche und fachliche Grundlagen der FFH-Verträglichkeitsprüfung
- Vorstellung der Arten und ihrer Lebensräume
- Erfassungsmethoden für geschützte Arten und ihre Lebensstätten
- Rechtliche / verfahrensrechtliche Konsequenzen, Ausnahmevoraussetzungen
- Einbindung ins Scoping-Verfahren, verfahrenstechnischer Ablauf
- Diskussion von Praxisbeispielen aus der Straßen- und Bauleitplanung
Bei diesem eintägigen Praxis-Workshop zur FFH-Richtlinie handelt es sich um den vierten Tag des Lehrgangs „Naturschutz kompakt“. Dieser Tag kann auch als Einzeltag besucht werden.
Referenten
- Dipl.-Biol. Christoph Rückriem, Biologische Station Zwillbrock e. V.
Unterrichtszeiten
09:00 - 17:00 Uhr |
Eine Mittags- und zwei Kaffeepausen
Termine
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06.05.2021
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24.06.2021Offenbach
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28.10.2021
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27.01.2022Offenbach
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07.04.2022
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21.07.2022Offenbach
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13.10.2022Offenbach
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22.12.2022
Seminargebühren
Seminargebühr: |
380,00 € zzgl. MwSt. |
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