Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte
Eintägiger Auffrischungslehrgang mit Zertifikat zu rechtlichen Neuerungen im Arbeitsschutz gem. § 22 SGB VII und den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben (DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001)
Sicherheitsbeauftragte unterstützen Unternehmer, Führungskräfte, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit darin, Arbeitsplätze sicher zu gestalten.
Rechtliche Grundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten sind § 22 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) und § 20 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ zusammen mit der DGUV Regel 100-001.
Laut § 20 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 muss der Unternehmer/Arbeitgeber den Sicherheitsbeauftragten ermöglichen, regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen.
In der DGUV Regel 100-001 heißt es dazu unter dem Punkt 4.2.6 erläuternd:
„Damit Sicherheitsbeauftragte ihre Aufgabe im Betrieb nachhaltig wahrnehmen können, benötigen sie ... eine Ausbildung und auch eine regelmäßige Weiterbildung, ... . Der Sicherheitsbeauftragte kann ohne die Kenntnisse, die er dort erwirbt, seine Aufgabe nicht sachgerecht und vollständig erfüllen.“
Die DGUV Information 211-042 - Sicherheitsbeauftragte gibt in Kap. 2.5 einen groben zeitlichen Rahmen für Wiederholungsschulungen vor:
„Je nach Umfang und Intensität der Ausbildung und in Abhängigkeit vom Gefährdungspotential ist eine Auffrischung oder Ergänzung durch eine Fortbildung spätestens 3 bis 5 Jahre nach der Ausbildung zielführend.“
Der eintägige Lehrgang bietet Ihnen:
- Einen handlungsorientierten Überblick über aktuelle rechtliche Neuerungen
- Praktische Beispiele und Praxishilfen für den betrieblichen Alltag
- Die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch mit Fachkollegen
Zielgruppe
- Sicherheitsbeauftragte, die bereits eine Grundausbildung absolviert haben
- Unternehmensberater
- Betreuende Sicherheitsfachkräfte
- Interessierte Mitarbeiter
Dient auch der Weiterbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit
Inhalte
- Rechtliche Neuerungen (DGUV Vorschrift 1 Prävention, ArbeitstättenVO, GefahrstoffVO)
- Rechtliche Neuerungen BetriebssicherheitsVO, Unfallverhütungsvorschriften, die aufgrund der BetrSichV außer Kraft gesetzt sind, Umsetzung Lärmrichtlinie
- Arbeitsschutzorganisation / Erste Hilfe / Brandschutz
- Handlungshilfen zum Ermitteln von Gefährdungen am eigenen (oder frei gewählten) Arbeitsplatz (betreute Gruppenarbeit, teilnehmerorientiert)
Abschluss
Teilnahme-Zertifikat des Umweltinstituts Offenbach
(für Termine mit dem Hinweis "in Kooperation mit der Karl Meyer Akademie" stellt die Karl-Meyer Akademie die Zertifikate aus!)Referenten
- Dipl.-Ing. Werner Körner, Sicherheitsingenieur/Qualitätsauditor, Rödermark
- Ralf Becker, Fachkraft für Arbeitssicherheit, ehem. Celanese GmbH, Industriepark Höchst, Frankfurt am Main
- Michael Christinck, Karl Meyer Akademie, Hamburg
Kooperationspartner
Unterrichtszeiten
| 09:00 - 17:15 Uhr |
Eine Mittags- und zwei Kaffeepausen
Ablaufplan
| 09:00 | Begrüßung |
| 09:15 | Rechtliche Neuerungen (DGUV Vorschrift 1 Prävention, ArbeitstättenVO, GefahrstoffVO) |
| 10:15 | Kaffepause |
| 10:45 | Rechtliche Neuerungen BetriebssicherheitsVO, Unfallver-hütungsvorschriften, die aufgrund der BetrSichV außer Kraft gesetzt sind, Umsetzung Lärmrichtlinie |
| 11:45 | Arbeitsschutzorganisation/Erste Hilfe/Brandschutz |
| 12:45 | Mittagspause |
| 13:45 | Handlungshilfen zum Ermitteln von Gefährdungen am eigenen (oder frei gewählten) Arbeitsplatz (betreute Gruppenarbeit, teilnehmerorientiert) |
| 15:15 | Besprechung der Ergebnisse |
| 16:30 | Erfahrungsaustausch |
| 17:15 | Ende des Veranstaltungstages und Ausgabe der Zertifikate |
Download
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Termine
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08.10.2026Online-Live-Seminar in Kooperation mit der Karl Meyer Akademie
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08.10.2026Hamburg in Kooperation mit der Karl Meyer Akademie
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26.11.2026Offenbach
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11.05.2027Offenbach
Seminargebühren
| Seminargebühr: | 495,00 € zzgl. MwSt. |
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