Die Kostenkonzeption des Bundes-Bodenschutzgesetzes
Eintägiges Praxsisseminar unter besonderer Berücksichtigung der Altlastenthematik
Augen auf beim Grundstückskauf!
„Altlast bedeutet immer auch Kostenlast.“ Diesem Grundsatz folgt das Bundes-Bodenschutzgesetz von 1999. Auch durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 16. Februar 2000 zur Begrenzung der Haftung des Grundstückseigentümers hat sich dies nicht grundlegend geändert.
Das Seminar dient zur Aufrechterhaltung der Sachkunde für Sachverständige für Altlasten.
Die Haftung des Verursachers oder des Grundstückseigentümers kann gerade bei Altlasten in die Millionen gehen. Wie die Vielzahl von Gerichtsentscheidungen im Zusammenhang mit der Sanierungsverpflichtung beweist, sind die Fälle, in denen das Vorhandensein einer Altlast über das wirtschaftliche Schicksal des Verantwortlichen entscheidet, nicht gerade selten.
Inhalte
- Grundlegende Regelungen zur Verantwortlichkeit für Altlasten und deren Sanierung
- Regelungen zur Sanierungsuntersuchung und Sanierungsplanung
- Kostenregelungen und Kostenausgleich zwischen verschiedenen Verantwortlichen
- Wertausgleich zugunsten der öffentlichen Hand und konkrete Einbeziehung von Altlastenklauseln beim Grundstückskauf und in Mietverträgen
- Konkrete Fallkonstellationen
Abschluss
Zertifikat des Umweltinstituts OffenbachReferenten
- Prof. Dr. Eike Albrecht, Lehrstuhl für Zivilrecht und Öffentliches Recht mit Bezügen zum Umwelt- und Europarecht, Fakultät Umweltwissenschaften und Verfahrenstechnik, BTU Cottbus
Unterrichtszeiten
09:00 - 17:00 Uhr |
Eine Mittags- und zwei Kaffeepausen
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Termine
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09.12.2024
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31.03.2025
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25.08.2025
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08.12.2025
Seminargebühren
Seminargebühr: | 445,00 € zzgl. MwSt. |