Bodenschutzrecht und Altlastensanierung in der Praxis
Eintägiges Online-Fachkundeseminar mit Berücksichtigung der "Mantelverordnung" (ErsatzbaustoffV und Neufassung der BBodSchV)
Tagesseminar mit Fokus auf Fragen und Anliegen der Teilnehmer
Förderung des Dialogs der Teilnehmer untereinander (Seminargespräch/Fachdialog)
Mit Berücksichtigung der seit 01.08.2023 gültigen "Mantelverordnung" (Ersatzbaustoffverordnung und Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung)
Das Bodenschutzrecht wird mit Umsetzung der „Mantelverordnung Ersatzbaustoffe/Bodenschutz“ an Aktualität gewinnen.
Die Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten vollzieht sich in einem komplexen Geflecht öffentlich-rechtlicher sowie technischer Anforderungen.
Der Querschnittscharakter des Umweltmediums „Boden“ spiegelt sich in den Regelungsmaterien des Bundesbodenschutzgesetzes und des untergesetzlichen Regelwerkes wider und erfordert die Abgrenzung zu anderen Rechtsgebieten, wie zum Beispiel dem Wasser- und Abfallrecht.
Mit der sehr umfangreichen ErsatzbaustoffV werden die Anforderungen an die Verwertung von mineralischen Abfällen in technischen Bauwerken neu geregelt. Hingegen steuert die geänderte BBodSchV die zugelassenen Materialien in Maßnahmen der Verfüllung und bodenähnlichen Anwendung (Gruben, Tagebaue, Brüche etc.)
Mit der Neufassung der BBodSchV soll die Verordnung an den aktuellen Stand der Erkenntnisse angepasst werden. Ihr Regelungsbereich wird auf das Auf- oder Einbringen von Materialien unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht ausgedehnt. Damit werden die Anforderungen an die Verwertung von Materialien in Verfüllungen von Abgrabungen und Tagebauen erstmalig bundeseinheitlich festgelegt.
Von der Neufassung der BBodSchV sind aufgrund der vorgesehenen Erweiterungen des Regelungsbereichs insbesondere Bauherren und Bauunternehmer sowie mit der Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen befasste Unternehmen betroffen.
Dies verlangt Planern, Ausführenden und behördlichen Mitarbeitern umfangreiche Kenntnisse ab hinsichtlich:
- der Inanspruchnahme Verantwortlicher (insb. Rechtsprechung zu Sanierungsverantwortlichkeiten, Sanierungsumfang und den Grenzen der Inanspruchnahme)
- Vorsorge- und Sanierungspflichten
- Bearbeitungsschritte der Altlastensanierung
- Zulässigkeit des Auf- und Einbringens von Material auf oder in den Boden
Ziele
- Fundiertes Praxiswissen für rechtssicheren Umgang mit Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen
- Durchdachtes Seminarkonzept, das kompakt und praxisnah die Grundlagen des Bodenschutzrechts vermittelt
- Interdisziplinärer Fachdialog
- Nutzung von Synergieeffekten durch den Austausch der Teilnehmer untereinander sowie mit der Referentin
- Qualifizierter Leistungsnachweis
Zielgruppe
Angesprochen werden Beschäftigte der Kommunal- sowie Landesverwaltung, Mitarbeiter von Ingenieurbüros, Mitarbeiter von Bauunternehmen, Bauträgern und Entsorgungsbetrieben.
Nutzen für die Zielgruppe:
- Sensibilisierung für die aus dem Bodenschutzrecht resultierenden Pflichten
- Kenntnisse hinsichtlich Inhalt und Umfang von Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen
- Kenntnisse bezüglich Abgrenzung und Zusammenspiel umweltrechtlicher Anforderungen
Abschluss
Zertifikat des Umweltinstituts OffenbachReferenten
- Ulrike Kohls, Rechtsanwältin und Mediatorin, Senior Expert bei BBG und Partner Rechtsanwälte, Bremen
Unterrichtszeiten
09:00 - 16:00 Uhr |
Eine Mittags- und zwei Kaffeepausen
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Termine
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04.12.2024
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26.03.2025
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20.08.2025
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03.12.2025
Seminargebühren
Seminargebühr: | 495,00 € zzgl. MwSt. |