Bodenschutzrecht und Altlastensanierung in der Praxis

Eintägiges Online-Fachkundeseminar mit Berücksichtigung der "Mantelverordnung" (ErsatzbaustoffV und Neufassung der BBodSchV)

Tagesseminar mit Fokus auf Fragen und Anliegen der Teilnehmer
Förderung des Dialogs der Teilnehmer untereinander (Seminargespräch/Fachdialog)

Mit Berücksichtigung der seit 01.08.2023 gültigen  "Mantelverordnung" (Ersatzbaustoffverordnung und Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung)

Das Bodenschutzrecht wird mit Umsetzung der „Mantelverordnung Ersatzbaustoffe/Bodenschutz“ an Aktualität gewinnen.

Die Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten vollzieht sich in einem komplexen Geflecht öffentlich-rechtlicher sowie technischer Anforderungen.

Der Querschnittscharakter des Umweltmediums „Boden“ spiegelt sich in den Regelungsmaterien des Bundesbodenschutzgesetzes und des untergesetzlichen Regelwerkes wider und erfordert die Abgrenzung zu anderen Rechtsgebieten, wie zum Beispiel dem Wasser- und Abfallrecht.

Mit der sehr umfangreichen ErsatzbaustoffV werden die Anforderungen an die Verwertung von mineralischen Abfällen in technischen Bauwerken neu geregelt. Hingegen steuert die geänderte BBodSchV die zugelassenen Materialien in Maßnahmen der Verfüllung und bodenähnlichen Anwendung (Gruben, Tagebaue, Brüche etc.)

Mit der Neufassung der BBodSchV soll die Verordnung an den aktuellen Stand der Erkenntnisse angepasst werden. Ihr Regelungsbereich wird auf das Auf- oder Einbringen von Materialien unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht ausgedehnt. Damit werden die Anforderungen an die Verwertung von Materialien in Verfüllungen von Abgrabungen und Tagebauen erstmalig bundeseinheitlich festgelegt.

Von der Neufassung der BBodSchV sind aufgrund der vorgesehenen Erweiterungen des Regelungsbereichs insbesondere Bauherren und Bauunternehmer sowie mit der Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen befasste Unternehmen betroffen.

Dies verlangt Planern, Ausführenden und behördlichen Mitarbeitern umfangreiche Kenntnisse ab hinsichtlich:

  • der Inanspruchnahme Verantwortlicher (insb. Rechtsprechung zu Sanierungsverantwortlichkeiten, Sanierungsumfang und den Grenzen der Inanspruchnahme)
  • Vorsorge- und Sanierungspflichten
  • Bearbeitungsschritte der Altlastensanierung
  • Zulässigkeit des Auf- und Einbringens von Material auf oder in den Boden

Ziele

  • Fundiertes Praxiswissen für rechtssicheren Umgang mit Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen
  • Durchdachtes Seminarkonzept, das kompakt und praxisnah die Grundlagen des Bodenschutzrechts vermittelt
  • Interdisziplinärer Fachdialog
  • Nutzung von Synergieeffekten durch den Austausch der Teilnehmer untereinander sowie mit der Referentin
  • Qualifizierter Leistungsnachweis

Zielgruppe

Angesprochen werden Beschäftigte der Kommunal- sowie Landesverwaltung, Mitarbeiter von Ingenieurbüros, Mitarbeiter von Bauunternehmen, Bauträgern und Entsorgungsbetrieben.

Nutzen für die Zielgruppe:

  • Sensibilisierung für die aus dem Bodenschutzrecht resultierenden Pflichten
  • Kenntnisse hinsichtlich Inhalt und Umfang von Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen
  • Kenntnisse bezüglich Abgrenzung und Zusammenspiel umweltrechtlicher Anforderungen

Abschluss

Zertifikat des Umweltinstituts Offenbach

Referenten

  • Ulrike Kohls, Rechtsanwältin und Mediatorin, Senior Expert bei BBG und Partner Rechtsanwälte, Bremen

Unterrichtszeiten

09:00 - 16:00 Uhr

Eine Mittags- und zwei Kaffeepausen

Download

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Termine

  • Termin ist Live
* Online-Live-Seminar: Um an der Schulung aktiv teilnehmen zu können, ist ein internetverbundenes Endgerät (Laptop, PC oder Tablet) mit Lautsprechern, Webcam (Kamera) und Mikrophon (meist Teil der Webcam) Voraussetzung. Eine laufende Webcam (Kamera) ist Pflicht für staatlich anerkannte Lehrgänge.

Seminargebühren

Seminargebühr: 495,00 € zzgl. MwSt.
In der Gebühr sind ausführliche Seminarunterlagen, Getränke und Pausensnacks für Präsenzseminare sowie gegebenenfalls digitale Freiabonnements in Form eines Newsletters/ePapers zu thematisch passenden Fachzeitschriften (nachdem Sie diesbezüglich angefragt wurden und eine Zustimmung erteilt haben) enthalten.

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