Brandschutzbeauftragter
Siebentägige Ausbildung in zwei Teilen (4+3 Tage) nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften (DGUV-Information 205-003) und der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb-Richtline 12-09/1)
Diese Veranstaltungen ist gemäߧ 4 Nr. 21a) bb) des Umsatzsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit.
Die Notwendigkeit zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten (BSB) ergibt sich aus der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung (Gefährdungen durch „Brand“) und aus baurechtlichen Forderungen und Vorgaben der Bundesländer zur Benennung eines Brandschutzbeauftragten (z. B. in Verkaufsstätten, Industriebauten und Hochhäusern). Gefordert ist ein Brandschutzbeauftragter immer dann, wenn ein erhöhtes Brandrisiko besteht und/oder eine Einrichtung Publikumsverkehr hat.
Laut § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist durch den Arbeitgeber für eine geeignete Brandschutzorganisation zu sorgen. Die Industriebaurichtlinie und die Verkaufsstättenverordnungen (Gesamtfläche > 2000 qm) fordern von Unternehmen ab bestimmten Flächengrößen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten.
Der Lehrgang richtet sich nach den seit 2015 vereinheitlichten Vorgaben der Berufsgenossenschaften (DGUV Information 205-003) und der vfdb-Richtlinie 12-09/1 zur Ausbildung der Brandschutzbeauftragten. Dort werden 64 Unterrichtseinheiten vorgeschlagen, die das Umweltinstitut als siebentägigen Kurs anbietet.
Der Lehrgang ist bundesweit anerkannt und erfüllt auch die Anforderungen an die Ausbildung für Brandbekämpfung und Evakuierung nach § 10, Abs. 2, Arbeitsschutzgesetz.
Ziele
Zum Brandschutzbeauftragten können Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung bestellt werden, die an dem vorliegenden siebentägigen Lehrgang (64 Lehreinheiten) erfolgreich teilgenommen haben.
Durch diesen Lehrgang erlangen die Teilnehmer die erforderlichen Kenntnisse, um in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowohl betriebsintern als auch extern beratend und unterstützend tätig werden zu können. Dies betrifft vor allem folgende Bereiche:
- Erkennen und vermeiden von Brand- und Explosionsgefahren
- Organisatorische und personelle Brandschutzmaßnahmen
- Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen
- Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen
- Zusammenarbeit mit den Behörden, der Feuerwehr, den Versicherten und Sachverständigen
- Aufstellung von Sicherheits-, Brandbekämpfungs- und Alarmplänen
- Unterweisung und Schulung von Personen
- Lesen und interpretieren von Brandschutzkonzepten
Der Lehrgang vermittelt fundierte Kenntnisse im Brandschutz, die durch einen Experimentalvortrag mit Löschübung sowie einen Workshop praxisnah untermauert werden.
Zielgruppe
- Mitarbeiter und Dienstleister des Facility Managements und des Gebäudemanagements
- Sicherheitsbeauftragte
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Architekten
- Bauleiter
- Baufachleute
- Ingenieure
- Techniker
- Meister aller Fachrichtungen
- Technische Angestellte
- Mitarbeiter der Bauverwaltungen und Baubehörden
- Interessierte und zuständige Personen
Zum Brandschutzbeauftragten können Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung bestellt werden, die an dem vorliegenden siebentägigen Lehrgang erfolgreich teilgenommen haben.
Die Veranstaltung ist von den Architektenkammern Hessen als Fortbildungsveranstaltung gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung anerkannt. Sollten Sie einen Nachweis für eine andere Kammer benötigen, geben Sie uns bitte bei Ihrer Anmeldung Bescheid, wir werden uns um eine entsprechende Anerkennung bemühen.
Inhalte
- Brandschutz im Bauwesen, in Industrie und im Gewerbe
- Personenschutz, Sachwertschutz, Umweltschutz
- Rechtliche Grundlagen: Gesetze, Verordnungen und Richtlinien
- Aufgaben des Brandschutzbeauftragten, Verantwortlichkeiten in Einrichtungen und Betrieben
- Brandrisiken durch bauliche Anlagen, Innenausbau und betriebliche Nutzung, Brandstiftung
- Baulicher Brandschutz, Schottung
- Brandmeldeanlagen, Alarmierungseinrichtungen, Sprinkleranlagen, Rauch-Wärme-Abzug
- Bauliche und betriebliche Anforderungen an Flucht- und Rettungswege
- Brandschutzprüfungen: Notwendigkeit, Prüflisten, Mängellisten und Mängelbeseitigung
- Erstellen einer Brandschutzordnung nach DIN 14096
- Brandlast, Brandbelastung und Brandgefahren
- Spezielle Brandschutzanforderungen an Gebäude, je nach Art und Nutzung
- Brandschutzkonzepte (lesen und interpretieren)
- Brandschutzanforderungen an elektrotechnische Anlagen und Einrichtungen
- Mündliche Prüfung und schriftliche Abschlussprüfung
Abschluss
Teilnahmezertifikat mit dem Nachweis der berufsgenossenschaftlich geforderten 64 LehreinheitenReferenten
- Michael Bellinger, Brandschutz Lehmann - Sachverständige für vorbeugenden Brandschutz, Mainz
- Nicolas Schmelzeisen, Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz, Brandschutzplanung und -grafik, Weisel
- Klaus Weber, ehem. Leiter des vorbeugenden Brandschutzes der Berufsfeuerwehr Darmstadt
Unterrichtszeiten
1. Tag: | 09:30 - 17:30 Uhr | |
2. Tag: | 09:00 - 17:30 Uhr | |
3. Tag: | 09:00 - 17:30 Uhr | |
4. Tag: | 09:00 - 17:30 Uhr |
5. Tag: 09.30 - 17.30 Uhr
6. Tag: 09.00 - 17.30 Uhr
7. Tag: 09.00 - 16.30 Uhr
Täglich eine Mittags- und zwei Kaffeepausen
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Termine
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16.-19.09.2024 und 23.-25.09.2024Offenbach
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02.-05.12.2024 und 09.-11.12.2024Offenbach
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17.-20.02.2025 und 24.-26.02.2025Offenbach
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23.-26.06.2025 und 30.06.-02.07.2025Offenbach
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15.-18.09.2025 und 22.-24.09.2025Offenbach
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01.-04.12.2025 und 08.-10.12.2025Offenbach
Seminargebühren
Seminargebühr: | 1.995,00 € MwSt.-frei |