Neues Qualifikationsmodul für Arbeiten mit Asbest (Überarbeitung der TRGS 519)

News erstellt am 28.10.2019

Am 17.10.2019 wurde eine ergänzte Fassung der TRGS 519 veröffentlicht, die den Umgang mit Asbest im Rahmen von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) regelt und die damit verbundenen Pflichten der Arbeitgeber festgelegt.

Hintergrund für die Neufassung sind insbesondere die intensiv diskutierten neuen Fundstellen von Asbest in Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern (sog. „PSF“) und in asbesthaltigen Klebern, Kitten und Beschichtungen.

Die überarbeitete TRGS 519 sieht in diesem Zusammenhang u. a. vor, dass künftig aufsichtführende Personen, die keine Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 oder Anlage 4 besitzen, beim Einsatz sogenannter „emissionsarmer Verfahren“ zumindest eine Qualifikation nach dem neu eingeführten Schulungsmodul Q1E nachweisen müssen.

Das neue „Qualifikationsmodul 1E“ finden Sie in Anlage 10 zur TRGS 519.

Das Umweltinstitut Offenbach bietet dieses Schulungsmodel Q1E ab Januar 2020 als zweitägigen Lehrgang an. Er besteht aus einem Grundlagen- und einem Praxisteil. Eine Abschlussprüfung gibt es nicht.

Der Grundlagenteil besteht aus 10 Lehreinheiten (á 45 Minuten), davon entfallen 5 LE auf die theoretischen  Inhalte und 5 LE auf die praktischen Übungen.

Der Gewerke-spezifische Praxisteil (Qualifikationsmodul 1E) beträgt 6 Lehreinheiten, davon entfallen 2 auf die theoretischen Inhalte und 4 auf die praktischen Übungen.

Sichern Sie sich rechtzeitig eine Teilnahme und lassen Sie sich auf die Interessentenliste setzen!

 

Qualifikationsmodul Q1E -
Sicheres Arbeiten an asbesthaltigen Wänden

Zweitägiger Lehrgang (ohne Prüfung) für den Einsatz emissionsarmer Arbeitsverfahren an Putzen, Spachtelmassen, Farben und Fliesenklebern | Kombinationsmodul „Grundkenntnisse + Q1E“ nach TRGS 519 Anlage 10 Nr. 3

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