Mehrwertsteuerfreie Seminare
Diese Veranstaltungen sind gem. § 4 Nr. 21a)bb) des Umsatzsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit:
- Asbest - Abbruch- Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) nach TRGS 519, Anlage 4C.
Zweitägiger staatlich anerkannter Sachkundelehrgang („kleiner Asbestschein“) nach Nummer 2.7 der TRGS 519 für Arbeiten an Asbestzementprodukten bzw. ASI-Arbeiten geringen Umfangs sowie für (Zwischen-) Lagerung und Abfallentsorgung Integrierter ASI-Lehrgang gem. TRGS 519, Anlage 4 A und B. - Asbest-Gerätefachkunde
Ausbildung zur befähigten Person (Gerätefachkundiger) für die sicherheitstechnische Prüfung der Arbeitsmittel bei Tätigkeiten mit Asbest und anderen Schadstoffen gem. TRGS 519, 2.16 und TRGS 519, 5.3 (2) sowie Nachweis der praktischen Erfahrung bzw. der Gerätefachkunde für GSI (Gerätefachkundige für Sicherheitstechnik) gem. Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 GefStoffV - Asbest-Sachkundelehrgang für die Prüfung, Wartung und den Ausbau von Brandschutzklappen
Bundesweit staatlich anerkannter Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 3 - Asbestsanierung gem. TRGS 519, Anl. 3
Viertägiger staatlich anerkannter und bundesweit gültiger Sachkundelehrgang (Asbestschein) nach TRGS 519 plus Zusatztag (wahlweise): Ausbildung zum fachkundigen Umgang mit Geräten, Schutzeinrichtungen und Körperschutzmitteln (Gerätefachkunde) - Betriebsbeauftragter für Abfall
Bundesweit staatlich anerkanntes Seminar zum Erwerb der Fachkunde im Sinne §§ 58-60 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und § 9 Abs. 1 Nr.3 AbfBeauftrV - Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz
Viertägiger Lehrgang zum Erwerb der geforderten Fachkunde im Sinne §§ 64-65 des Wasserhaushaltsgesetzes - Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz
Bundesweit staatlich anerkannter viertägiger Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde nach der 5. BImSchV unter Berücksichtigung der LAI-Richtlinien - Brandschutzbeauftragter
Siebentägige Ausbildung in zwei Teilen (4+3 Tage) nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften (DGUV-Information 205-003) und der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb-Richtline 12-09/1) - Faserstäube - Erlangung der Fachkunde nach TRGS 521
Fünftägiger Lehrgang. Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle und künstlichen Mineralfasern (KMF). Im Rahmen dieser 5 Tage erlangen Sie auch die Sachkunde für Asbest-Sanierung nach TRGS 519, Anlage 3. - Fortbildung für Gefahrgutbeauftragte i.S.d. GbV.
Schwerpunkt: Verkehrsträger Straße, Vorbereitung auf die IHK-Prüfung und Verlängerung des EG-Schulungsnachweises, anschließende IHK-Prüfung möglich - Gefahrgutbeauftragter
Dreitägiger Basislehrgang - Verkehrsträger Straße - zur Vorbereitung auf die IHK-Prüfung und mit der Möglichkeit der anschließenden IHK-Prüfung - Projektleiter und Beauftragte für die Biologische Sicherheit
Staatlich anerkannter Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde gem. § 15 Abs. 4 GenTSV zur Sicherheit bei Arbeiten in gentechnischen Anlagen - Sachverständiger für Altlasten
Viertägiger Zertifikatslehrgang zur Erlangung der besonderen Fachkunde für Sachverständige auf dem Sachgebiet „Bodenschutz und Altlasten” - Sicherheitsbeauftragter
Zweitägiger Praxislehrgang - Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten gemäß § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SIGE-Koordinator) nach Baustellenverordnung
Dreitägiger Lehrgang zum Erwerb der Koordinatorenkenntnisse nach den Regeln für Arbeitsschutz auf Baustellen, RAB 30, Anlage C. - Spezialist für Asbestsanierungen in der Schweiz | EKAS 6503
Fünftägiger Lehrgang nach EKAS-Richtlinie 6503 - Asbest (Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit) - Störfallbeauftragter
Staatlich anerkannter und bundesweit gültiger Grundkurs zum Erwerb der Fachkunde im Sinne des § 7, Nr. 2 der 5. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Strahlenschutz zur Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen
Kurs zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz (gem. § 15 StrlSchV), Fachkundegruppe S5, Module GG und FA - Strahlenschutzbeauftragter - Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz
Strahlenschutzkurse gemäß § 30 Abs. 3 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und der Fachkunde-Richtlinie Technik nach StrlSchV im Bereich Forschung und Technik. Modular aufgebauter, staatlich anerkannter fünftägiger Lehrgang