Gewässerschutz für Einsteiger

Eintägige Grundlagenschulung

Betrieblicher Gewässerschutz umfasst in erster Linie das Einleiten von Abwasser sowie den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Dies betrifft auch Betriebe, die keinen Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz bestellen müssen.

Die Anforderungen dazu sind umfangreich und die daraus entstehenden Aufgaben müssen in allen Betrieben ermittelt und organisiert werden. Der Kurs vermittelt Fach- und Führungskräften, die Aufgaben in diesem Bereich wahrnehmen, kontrollieren oder delegieren, praxisnah die Grundkenntnisse zum betrieblichen Gewässerschutz.

Ziele

Dieser Kurs ist für Betriebe empfehlenswert, die nach § 64 WHG nicht verpflichtet sind, einen Gewässerbeauftragten bei der zuständigen Behörde zu bestellen (einleiten von weniger als 750 Kubikmeter Abwasser pro Tag). Für eine rechtssichere und ökonomische Abwasserbehandlung sowie für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen unterhalb der gesetzlichen Mengenschwellen sind jedoch verantwortliche Personen zu benennen.

Die vorliegende Grundlagenschulung hat zum Ziel, für diesen Personenkreis die erforderliche Sachkunde zu vermitteln. Ebenso kann dieser Kurs von Führungskräften genutzt werden, die im Rahmen von Aufgabendelegation für ihre verbleibende Kontrollverantwortung einen fundierten Überblick und aktuelles Grundlagenwissen aufweisen müssen. Dies gilt gleichermaßen für verantwortliche Personen aus Personalabteilungen.

Zielgruppe

  • Fach- und Führungskräfte, die Aufgaben in diesem Bereich wahrnehmen und nicht als Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz bestellt werden müssen
  • Führungskräfte, die Aufgaben in diesem Bereich kontrollieren oder delegieren
  • Fachkräfte, die am Aufbau von Umweltmanagementsystemen mitwirken und noch keine Grundkenntnisse zu Anforderungen an den betrieblichen Gewässerschutz besitzen

Inhalte

  • Kurze Einführung und Überblick über die Struktur des Wasserrechts sowie dem dazugehörigen untergesetzlichen Regelwerk
  • Bedeutung und Umgang mit Gesetzen, wichtigen Verordnungen und vorhandenen Regelwerken, Verwaltungsvorschriften, Satzungen, Bescheiden, dem DWA-Regelwerk und den DIN-Normen
  • Die Abwasserverordnung und die Anhänge, z.B. den Anhang 40 (Metallbearbeitung)
  • Regelungen zur behördlichen Abwasseruntersuchung sowie zur betrieblichen Eigenkontrolle
  • Anwendungsbeispiele für einzelne Branchen
  • Grundlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (LAU- und HBV- Anlagen) 

Zu allen Themen werden Praxisbeispiele zur Veranschaulichung besprochen.

Abschluss

Zertifikat des Umweltinstituts Offenbach

Referenten

  • Dr. Georg Büchler, Umweltberatung, Neustadt a.d.W.

Unterrichtszeiten

09:30 - 17:00 Uhr

Eine Mittags- und zwei Kaffeepausen

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Termine

  • Termin ist Live
* Online-Live-Seminar: Um an der Schulung aktiv teilnehmen zu können, ist ein internetverbundenes Endgerät (Laptop, PC oder Tablet) mit Lautsprechern, Webcam (Kamera) und Mikrophon (meist Teil der Webcam) Voraussetzung. Eine laufende Webcam (Kamera) ist Pflicht für staatlich anerkannte Lehrgänge.

Seminargebühren

Seminargebühr: 445,00 € zzgl. MwSt.
Preisenthalten

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