ASBEST AKTUELL - Asbest Kurzlehrgang
Der Lehrgang vermittelt auch die Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien gem. LAGA Mitteilung 23
Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.
Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.
Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519.
Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.
Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.
Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4
Inhalte
- Eigenschaften und Gesundheitsgefahren
- Das Mineral Asbest
- Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten durch Asbest
- Ersatzstoffe
- Verwendung von Asbest früher und heute
- Vorschriften und Regelungen für den Umgang mit asbesthaltigen Produkten und Erzeugnissen im Arbeitsbereich
- TRGS 519 und die Anbindung an die Gefahrstoffverordnung sowie TRGS 521, 400, 402, 415, 517, 560
- Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Asbest
- Gegen die Verschmutzung des Arbeitsplatzes und -raumes
- Berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (BG-Vorschriften) BGI 664
- Regelungen zur Abfallvermeidung, -verwertung, -verbindung und -deponierung
- Ordnungswidrigkeitengesetz §§9, 130; StraBuch §14
Darüber hinaus werden vor allem auch das Chemikaliengesetz, das Bundesimmissionsschutzgesetz, die Landesbauordnung, das Wasserhaushaltsgesetz sowie das Gefahrgutrecht behandelt. Nach einem Überblick über die einzelnen Gesetze wird auch die Zuordnung zueinander thematisiert.
- Betriebliche Maßnahmen
- Aufgaben des Sachkundigen, Anzeige der Arbeiten
- Erläuterung der Arbeitsverfahren, Erstellen von Betriebsan1eisungen
- Unterweisung der Mitarbeiter
- Handhabung und Instandhaltung der erforderlichen Geräte und Hilfsmittel
- Sauberkeit des Arbeitsbereiches
- Abfall, Sammeln und Entsorgen / Abwasser bei Nassverfahren
- Folgen bei falscher Planung und Arbeitsweise
- Faserfreisetzung
- Erhöhter Reinigungsaufwand
- Reinigung des Arbeitsraumes einschließlich der Messung
Abschluss
Zertifikat des Umweltinstituts OffenbachReferenten
- Dr. Uwe Koop, IBUK GmbH, Marburg
- Jörg Heller, Regierungspräsidium Gießen
- Michael Brandt, SSB Schadstoffbüro, Aachen
Unterrichtszeiten
09:00 - 17:00 Uhr |
Eine Mittags- und zwei Kaffeepausen
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19.11.2025Stuttgart
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Seminargebühren
Seminargebühr: | 495,00 € zzgl. MwSt. |