Abfallannahme
Fachspezifische Fortbildung im Sinne des § 4, Nr.3 Deponieverordnung (DepoV) sowie für das „sonstige Personal“ im Sinne des § 10 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV).
Fachspezifische Fortbildung im Sinne § 4, Nr.3 DepoV alle vier Jahre erforderlich!
Die Anforderungen an die Organisation einer Deponie sind mit Blick auf die Schulung des (sonstigen) Personals im neu gefassten § 4 Nr. 3 DepV n.F. geändert worden. Nunmehr muss der Deponiebetreiber die Deponieorganisation so ausgestalten, dass das Personal über den für die Tätigkeit erforderlichen aktuellen Wissensstand verfügt und mindestens alle vier Jahre an einer fachspezifischen Fortbildung teilnimmt.
Es handelt sich hierbei in erster Linie um eine Klarstellung, in welchem Zeitraum – nämlich mindestens alle vier Jahre – das Deponiepersonal fortgebildet werden soll. Nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 DepV i.V.m. Anhang 5 Nummer 1.2 zur DepV hat der Deponiebetreiber ein Betriebshandbuch zu führen, in dem u.a. der Fortbildungsbedarf des Deponiepersonals zu dokumentieren ist.
Durch das Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) ist neben dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und der Deponieverordnung jetzt die ein weiterer Rechtsbereich hinzugekommen, der Anforderungen bei der Abfallannahme definiert. Dies macht es erforderlich, dass auch das Personal der Annahme nach § 3 EBV im Rahmen der Sachkundeschulungen auszubilden ist. Neben den klaren Anforderungen Feststellung der Abfallart, dem Anteil an Fremdbestandteilen bzw. Qualitäten werden die Fragen der Dokumentation für die TN geklärt.
Dieses Seminar vermittelt nicht die Sachkunde im Sinne des LAGA-Papier M23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen). Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur Personal eingesetzt werden, das die Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4 besitzt („kleiner Asbestschein“). Dies gilt auch für die aufsichtführende Person. Die Annahme asbesthaltiger Abfälle darf nur durch sachkundiges Personal erfolgen. Dies ist ein zweitägiger, staatlich anerkannter Kurs (mit externer Prüfung der zuständigen Behörde).
Das sog. „sonstige Personal“ in Entsorgungsfachbetrieben sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (z. B. LKW-Fahrer, Disponenten oder auch das hier angesprochene Personal der Abfallannahme) müssen regelmäßig (gemäß der Vollzugshilfe zur Anzeige -und Erlaubnisverordnung alle drei Jahre) eine entsprechende Schulung erhhalten. Auch hierzu ist die vorliegende Schulung geeignet.
Dabei obliegt es der betrieblichen Eigenverantwortung, dem sonstigen Personal den aktuellen Wissensstand für seine jeweilige Tätigkeit zu vermitteln, wobei sich grundsätzlich die notwendige Sachkunde am konkreten Einzelfall zu orientieren hat.
Das Personal aus der Abfallannahme hat einen der schwierigsten Arbeitsbereiche im Entsorgungsunternehmen. Diese müssen die Grundlagen des Abfallrechtes, die Abfalleinstufung, die Nachweisverordnung, ggf. das Gefahrgutrecht, das Verkehrsrecht usw. beherrschen und darüber hinaus mit den An- und Ablieferfahrzeugen ein konstruktives Kommunikationsverhältnis aufbauen.
Zielgruppe
- Alle Entsorger, die weder die Kapazität, noch das Know-how haben, eigene Schulungen durchzuführen
- Alle Entsorger, die sich einen Wissenszuwachs des Personals wünschen, der durch eine externe, offene Schulung i.d.R. gegeben ist
- Große Unternehmen, die eine solche Schulung aufgrund der hohen Anzahl der betroffenen Mitarbeiter als Inhouse-Schulung durchführen werden
- Annahmepersonal von Deponien
Inhalte
Einführung
- Begrüßung, Grundlagen, Zielsetzung
Gesetzliche Grundlagen (jeweils Auszüge die für Abfallannahme von Bedeutung sind)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz, Abfalleinstufung gemäß AVV, Nachweisverordnung inklusive elektronischer Abwicklung, Anzeige- und Erlaubnisverordnung, Gefahrgutrecht, und Verkehrsrecht, Ersatzbaustoffverordnung, Regelungen LAGA M23.
- Betriebliche Regelungen, Vorschriften und Unterweisungen, Bedeutung von Entsorgungsverträgen
Praktischer Ablauf einer Abfallannahme
- Sicht- und Detektorkontrolle, allgemeiner Fahrzeug- und Containerzustand
- Prüfung der (Abfall-) Papiere, Konsequenzen aus den Wiegeergebnissen,
- Vorgehensweise bei gescheiterten Abfallannahmeverfahren (falsch deklarierter Abfall, keine oder unvollständige Papiere, Überladung usw.)
- Haftungsfragen der Abfallannahme
Abschluss
Zertifikat des Umweltinstituts OffenbachReferent
- Michael Christinck, Karl Meyer Akademie, Hamburg
Unterrichtszeiten
09:30 - 17:00 Uhr |
09:00 - 17:00 Uhr |
Täglich eine Mittags- und zwei Kaffeepausen
Download
- Herunterladen
- Herunterladen
-
Wenn möglich öffnen Sie bitte das Anmeldeformular direkt im Adobe Acrobat Reader und nicht über den Browser.
Termine
-
21.01.2025Online-Live-Seminar in Kooperation mit der Karl Meyer AkademieTermin
-
21.01.2025HamburgTermin
-
17.02.2025OffenbachTermin
-
19.08.2025HamburgTermin
-
19.08.2025Online-Live-Seminar in Kooperation mit der Karl Meyer AkademieTermin
-
10.12.2025OffenbachTermin
Seminargebühren
Seminargebühr: | 445,00 € zzgl. MwSt. |
Folgendes könnte Sie auch interessieren:
-
TRGS 520 - Erwerb der Fachkunde
Dreitägige Schulung zum Erwerb der Fachkunde zur Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen für gefährliche Abfälle850,00 € zzgl. MwSt.
-
TRGS 520 - Aktualisierung der Fachkunde
Eintägige Schulung zur Aufrechterhaltung der notwendigen Fachkunde für die Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen gefährlicher Abfälle445,00 € zzgl. MwSt.
-
Schulung gemäß Kapitel 1.3 ADR - Beteiligte Person am Transport von Gefahrgut
Eintägige Unterweisung, geeignet für alle am Transport von Gefahrgut beteiligten (ehem. beauftragte/ verantwortliche) Personen gemäß Kapitel 1.3 ADR und Abschnitt 8.2.3 ADR445,00 € zzgl. MwSt.
-
Praktische Sortierübungen nach der TRGS 520/GGAV Ausnahme 20
Praktische Übungen zum Umgang mit Sonderabfällen als Fortbildung für TRGS 520 zugelassen445,00 € zzgl. MwSt.