Das Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Mit der geplanten Novelle zum ElektroG, dem neuen Batteriegesetz und einem Ausblick auf die BehandlungsVO

Das ElektroG – Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten – ist am 20. Oktober 2015 in Kraft getreten (zuletzt geändert im Juni 2017).

Neben der Umsetzung des europäischen Rechtes soll in der Novelle bei den bisherigen Regelungen nachgesteuert werden. Die neuen gesetzlichen Regelungen treffen viele abfallrechtliche Akteure: öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Hersteller, Vertreiber, Drittbeauftragte, gewerbliche Sammler und nicht zuletzt auch einzelne Abfallerzeuger werden betroffen sein. Der angebotene Lehrgang soll die vielfältigen Verflechtungen der Neuregelungen unter Berücksichtigung der technischen Rahmenbedingungen transparent darstellen. Im technischen Teil wird die Entsorgungskette bei der Verwertung der Elektro- und Elektronikaltgeräte dargestellt und die verlangten technischen Standards, z. B. der Erstbehandlungsanlagen, ausführlich erläutert. Die Ergebnisse der Entsorgungsstudien aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg werden vorgestellt und für den praktischen Vollzug nutzbar gemacht.

Schwerpunkte werden im die neue „LAGA Mitteilung 31  A- Anforderungen an die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten“ sowie die neue „LAGA M 31 B - Technische Anforderungen an die Behandlung und Verwertung von EAG“ sein. Auch die beabsichtigte große Novelle wird inhaltlich vorgestellt.

Zielgruppe

  • Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (ÖRE)
  • Hersteller von Elektrogeräten (Produktverantwortung)
  • Vertreiber von Elektrogeräten
  • Drittbeauftragte
  • Gewerbliche Sammler 
  • Abfallerzeuger
  • Abfallentsorger

Inhalte

Der rechtliche Rahmen der Novelle zum ElektroG

  • Das ElektroG. Seine Grundsätze, Vollzug und Strukturen (inkl. Sammelstrukturen)
  • Die geplanten Novellen zum ElektroG
  • Strukturen und Wirkungsweisen des ElektroG anhand der:
    • LAGA Mitteilung 31 A: Anforderungen an die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten
    • LAGA Mitteilung 31 B: Technische Anforderungen an die Behandlung und Verwertung von EAG
    • Die BehandlungsVO für Elektroaltgeräte
  • Die Rolle des Betriebsbeauftragten für Abfall bei der Entsorgung von EAG – ein Überblick und praktische Hilfestellungen
  • Die Verbringung von EAG in das Ausland – Neues und Altbekanntes

Der technische Rahmen (mit Praxisbeispielen)

  • Das Open Score – Was ist zu beachten
  • Der fachgerechte Umgang mit Lithiumbatterien in der Praxis
  • Die Rolle des öffentlich rechtlichen Entsorgungsträgers
  • Eine Einführung in die Problematik der Abmahnung bei Verstößen gegen das EAG
  • Hinweise zu den Mitteilungspflichten nach dem EAG
  • Straf- und haftungsrechtliche Risiken bei dem Umgang mit EAG und Registerpflichten
  • Ausblick auf das neue Batteriegesetz

Abschluss

Zertifikat des Umweltinstituts Offenbach

Referenten

  • Reinhold Petri, Regierungsoberrat a. D., Regierungspräsidium Darmstadt

Unterrichtszeiten

09:30 - 17:00 Uhr

Eine Mittags- und zwei Kaffeepausen

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Termine

  • Termin ist Live
* Online-Live-Seminar: Um an der Schulung aktiv teilnehmen zu können, ist ein internetverbundenes Endgerät (Laptop, PC oder Tablet) mit Lautsprechern, Webcam (Kamera) und Mikrophon (meist Teil der Webcam) Voraussetzung. Eine laufende Webcam (Kamera) ist Pflicht für staatlich anerkannte Lehrgänge.

Seminargebühren

Seminargebühr: 395,00 € zzgl. MwSt.
In der Gebühr sind ausführliche Seminarunterlagen, Getränke und Pausensnacks für Präsenzseminare sowie gegebenenfalls digitale Freiabonnements in Form eines Newsletters/ePapers zu thematisch passenden Fachzeitschriften (nachdem Sie diesbezüglich angefragt wurden und eine Zustimmung erteilt haben) enthalten.

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