Betriebliches Abfallmanagement
Zweitägiges, bundesweit staatlich anerkanntes Seminar zur Aktualisierung der Fachkunde „Abfallbeauftragte/r“ im Sinne des § 9 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)
Der Gesetzgeber hat in § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV festgelegt, dass die Fachkunde zum Abfallbeauftragten nur durch eine staatlich anerkannte zweitägige Fortbildung, die mindestens alle zwei Jahre absolviert werden muss, aufrecht gehalten werden kann.
In der Praxis ergibt sich hieraus ein kontinuierliches Schulungserfordernis, welches i. d. R. „monatsscharf“ nachzuweisen ist. Bei Überschreiten der Frist muss die Fachkunde erneut erworben werden, d. h. ein viertägiger Grundkurs zum Erwerb der Fachkunde wäre erneut zu belegen.
Inhalte
- Wichtige Rechtsvorschriften zur Klassifizierung von Abfällen
Abfallrecht, Gefahrgutrecht und Chemikalienrecht
- Verantwortungen bei der Klassifizierung von Abfällen
Verantwortliche nach Abfall- und Gefahrgutrecht sowie die hieraus resultierenden Pflichten
- Die Abfallbestimmung nach AVV
Die Bedeutung des Abfallschlüssels, branchen-, prozess- sowie stoffspezifische Abfälle, Spiegeleinträge, HP-Kriterien, Konzentrationsgrenzwerte, POP-Verordnung, Abweichungen zwischen abfall- und chemikalienrechtlicher Gefährlichkeit
- Die Klassifizierung von Abfällen als gefährliche Güter
Abfall im Gefahrgutrecht, Gefährlichkeitskriterien, Ermittlung der Gefahrgutklasse, Klassifizierung in der Praxis, Ausnahme 20 GGAV, von der Beförderung ausgeschlossene Abfälle, Verantwortlichkeiten im Gefahrgutrecht
- Umsetzung in der Praxis - Fallbeispiele
Verschiedenen Beispiele und „Fallstricke“ bei der Klassifizierung von Abfällen
- Rechtliche Neuerungen im Überblick
Veränderungen im Kreislaufwirtschaftsrecht (AbfBeauftrV, GewabfV uvm.)
- Die Organisation betrieblicher Abläufe entlang der abfallrechtlichen Anforderungen aus dem Vollzug
Beschreibung der betrieblichen Sorgfaltspflichten, Schaffung u. Fortentwicklung von rechtssicheren Betriebsorganisationen, das „abfallrechtliche Pflichtenheft“ als betriebliches Instrument, Grundregeln rechtsicheren Handelns in der betrieblichen Praxis, Fehlerquellen im betrieblichen Alltag und der richtige Umgang mit der Abfallbehörde
Referenten
- Reinhold Petri, Regierungsoberrat a. D., Regierungspräsidium Darmstadt
- Dr. Joachim Brand, Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Unterrichtszeiten
1. Tag: | 09:30 - 17:00 Uhr | |
2. Tag: | 09:00 - 15:30 Uhr |
Täglich eine Mittags- und zwei Kaffeepausen
Ablaufplan
1. Tag | |
09:30 | Begrüßung, Vorstellungsrunde und Erwartung der Teilnehmer |
09:45 | Wichtige Rechtsvorschriften zur Klassifizierung von Abfällen Verantwortungen bei der Klassifizierung von Abfällen |
10:45 | Kaffepause |
11:00 | Die Abfallbestimmung nach AVV |
12:30 | Mittagspause |
13:30 | Die Klassifizierung von Abfällen als gefährliche Güter |
14:45 | Kaffepause |
15:00 | Umsetzung in der Praxis - Fallbeispiele Dr. Joachim Brand, Karlsruher Institut für Technologie (KIT) |
17:00 | Ende des Veranstaltungstages |
2. Tag | |
09:00 | Überblick zu wesentlichen Inhalte der europäischen Abfallramen-richtlinie (2008/98/EG) und des neuen Kreislaufwirtschaftsge-setzes (RefE KrWG)
|
12:15 | Mittagspause |
13:15 | Die neue Gewerbeabfallverordnung |
14:45 | Kaffepause |
15:00 | Die Abfallbeauftragtenverordnung Reinhold Petri, Regierungsoberrat a. D., Regierungspräsidium Darmstadt |
16:00 | Abschlussdiskussion |
16:15 | Ausgabe der Zertifikate |
Termine
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17.-18.03.2021
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10.-11.11.2021Offenbach
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23.-24.03.2022Offenbach
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14.-15.12.2022Offenbach
Seminargebühren
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Seminargebühr:598,00 € zzgl. MwSt.
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