Betriebliches Abfallmanagement

Zweitägiges, bundesweit staatlich anerkanntes Seminar zur Aktualisierung der Fachkunde „Abfallbeauftragte/r“ im Sinne des § 9 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)

Der Gesetzgeber hat in § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV festgelegt, dass die Fachkunde zum Abfallbeauftragten nur durch eine staatlich anerkannte zweitägige Fortbildung, die mindestens alle zwei Jahre absolviert werden muss, aufrecht gehalten werden kann.

In der Praxis ergibt sich hieraus ein kontinuierliches Schulungserfordernis, welches i. d. R. „monatsscharf“ nachzuweisen ist. Bei Überschreiten der Frist muss die Fachkunde erneut erworben werden, d. h. ein viertägiger Grundkurs zum Erwerb der Fachkunde wäre erneut zu belegen.

Inhalte

  • Wichtige Rechtsvorschriften zur Klassifizierung von Abfällen
    Abfallrecht, Gefahrgutrecht und Chemikalienrecht
  • Verantwortungen bei der Klassifizierung von Abfällen
    Verantwortliche nach Abfall- und Gefahrgutrecht sowie die hieraus resultierenden Pflichten
  • Die Abfallbestimmung nach AVV
    Die Bedeutung des Abfallschlüssels, branchen-, prozess- sowie stoffspezifische Abfälle, Spiegeleinträge, HP-Kriterien, Konzentrationsgrenzwerte, POP-Verordnung, Abweichungen zwischen abfall- und chemikalienrechtlicher Gefährlichkeit
  • Die Klassifizierung von Abfällen als gefährliche Güter
    Abfall im Gefahrgutrecht, Gefährlichkeitskriterien, Ermittlung der Gefahrgutklasse, Klassifizierung in der Praxis, Ausnahme 20 GGAV, von der Beförderung ausgeschlossene Abfälle, Verantwortlichkeiten im Gefahrgutrecht
  • Umsetzung in der Praxis - Fallbeispiele
    Verschiedenen Beispiele und „Fallstricke“ bei der Klassifizierung von Abfällen
  • Rechtliche Neuerungen im Überblick
    Veränderungen im Kreislaufwirtschaftsrecht (AbfBeauftrV, GewabfV uvm.)
  • Die Organisation betrieblicher Abläufe entlang der abfallrechtlichen Anforderungen aus dem Vollzug
    Beschreibung der betrieblichen Sorgfaltspflichten, Schaffung u. Fortentwicklung von rechtssicheren Betriebsorganisationen, das „abfallrechtliche Pflichtenheft“ als betriebliches Instrument, Grundregeln rechtsicheren Handelns in der betrieblichen Praxis, Fehlerquellen im betrieblichen Alltag und der richtige Umgang mit der Abfallbehörde

Abschluss

Bundesweit staatlich anerkannte Fachkunde (Anerkennungsbehörde RP Darmstadt)

Referenten

  • Reinhold Petri, Regierungsoberrat a. D., Regierungspräsidium Darmstadt
  • Dr. Joachim Brand, Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

Unterrichtszeiten

1. Tag: 09:30 - 17:00 Uhr
2. Tag: 09:00 - 17:00 Uhr

Täglich eine Mittags- und zwei Kaffeepausen

Ablaufplan

Ablaufplan
1. Tag
09:30 Begrüßung, Vorstellungsrunde und Erwartung der Teilnehmer
09:45

Wichtige Rechtsvorschriften zur Klassifizierung von Abfällen
Abfallrecht, Gefahrgutrecht und Chemikalienrecht

Verantwortungen bei der Klassifizierung von Abfällen
Verantwortliche nach Abfall- und Gefahrgutrecht sowie die hieraus resultierenden Pflichten.

10:45 Kaffepause
11:00

Die Abfallbestimmung nach AVV
Die Bedutung des Abfallschlüssels, branchen-, prozess sowie stoffspezifische Abfälle, Spiegeleinträge, HP-Kriterien, Konzentrati-onsgrenzwerte, POP-Verordnung, Abweichungen zwischen abfall- und chemikalienrechtlicher Gefährlichkeit

12:30 Mittagspause
13:30

Die Klassifizierung von Abfällen als gefährliche Güter
Abfall im Gefahrgutrecht, Gefährlichkeitskriterien, Ermittlung der Gefahrgutklasse, Klassifizierung in der Praxis, Ausnahme 20 GGAV, von der Beförderung ausgeschlossene Abfälle, Verantwortlichkeiten im Gefahrgutrecht.

14:45 Kaffepause
15:00

Umsetzung in der Praxis - Fallbeispiele
"Fallstricke“ bei der Klassifizierung von Abfällen.

Dr. Joachim Brand, Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

17:00 Ende des Veranstaltungstages
2. Tag
09:00

Überblick zu wesentlichen Inhalte der europäischen Abfallramen-richtlinie (2008/98/EG) und des neuen Kreislaufwirtschaftsge-setzes (RefE KrWG)

  • EU Einweg Kunststoff Richtlinie; Begriffsbestimmungen des KrWG
  • Nebenprodukt/Abfall
  • Die neue fünfstufige Abfallhierarchie und deren praktische Umsetzung
  • Die kommunalen Überlassungspflichten
  • Die abfallrechtliche Überwachung
12:15 Mittagspause
13:15

Die neue Gewerbeabfallverordnung
Neue Pflichten für die Getrennthaltung und das Recycling von Gewer-beabfällen sowie Bau- und Abbruchabfällen

14:45 Kaffepause
15:00

Die Abfallbeauftragtenverordnung
Pflichten, Regeln und Lücken der neuen Abfallbeauftragtenverord-nung (AbfbeauftrV)

Reinhold Petri, Regierungsoberrat a. D., Regierungspräsidium Darmstadt

16:30 Abschlussdiskussion
17:00 Ausgabe der Zertifikate

Download

Kostenloses Infomaterial per Post anfordern

Termine

  • Termin ist Live
* Online-Live-Seminar: Um an der Schulung aktiv teilnehmen zu können, ist ein internetverbundenes Endgerät (Laptop, PC oder Tablet) mit Lautsprechern, Webcam (Kamera) und Mikrophon (meist Teil der Webcam) Voraussetzung. Eine laufende Webcam (Kamera) ist Pflicht für staatlich anerkannte Lehrgänge.

Seminargebühren

Seminargebühr: 675,00 € zzgl. MwSt.
Rabatt für EdDE-Mitglieder: 10% Rabatt
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