Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer
Eintägige Schulung gemäß § 10 ArbSchG und ASR A2.2 für die Ausbildung und für die notwendige Auffrischung (alle 3 Jahre) als Brandschutz- und Evakuierungshelfer. Auch geeignet für die regelmäßige/ jährliche Unterweisung.
Brandschutzhelfer nehmen im Betrieb in ihrem unmittelbaren Tätigkeitsbereich Aufgaben des Brandschutzes wahr. Sie unterstützen sowohl den Unternehmer als auch den Brandschutzbeauftragten dabei, Brandgefahren abzuwenden und Haftungsrisiken zu minimieren.
Wichtige Funktionen des Brandschutzhelfers sind:
Etagenbeauftragter: Bei einem Brand treten besondere Gefahren auf, wenn Menschen bei Feuer unsicher sind, in Panik geraten und nicht wissen, was im Notfall rasch zu tun ist.
Im Falle eines Brandes veranlasst der Etagenbeauftragte die Räumung seines Zuständigkeitsbereiches (Abteilung, Etage usw.) und begleitet die Mitarbeiter oder z. B. Patienten zum festgelegten Sammelplatz.
Sicherungsposten: Überall dort, wo Arbeiten in einem Bereich mit erhöhter Brandgefahr nötig werden, bedarf es einer sorgfältigen Vorbereitung und Überwachung dieser Arbeiten (gerade auch bei der Ausführung durch Fremdfirmen). Stellen diese Arbeiten selbst eine mögliche Ursache für die Entstehung eines Brandes dar, müssen vorbeugende Maßnahmen getroffen werden.
Um diese Aufgaben sicher und verantwortungsbewusst erfüllen zu können, um bei Feuer gelassen und souverän zu handeln, benötigen Mitarbeiter eine solide Ausbildung und eine regelmäßige Nachschulung.
Die Bestellung von Brandschutzhelfern sowie die Schulungsnotwendigkeit leiten sich aus folgenden Rechtsgrundlagen ab:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
- § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- § 6 Dokumentation
- § 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
- Unfallverhütungsvorschrift: DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Ausgabe: Mai 2018; Abschnitt 7.3„Brandschutzhelfer“
Wir empfehlen aus Gründen der Rechtssicherheit, die Ausbildung in regelmäßigen Abständen von ca. 2 bis 3 Jahren zu wiederholen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich, dies können z. B. sein:
- eine Erfordernis aus der Gefährdungsbeurteilung, wie z. B. eine besondere Anforderung an die Wirksamkeit der Ausbildung und damit auch an eine Wiederholung zum Wissens-/Kenntnisstand des Brandschutzhelfers,
- neue Produktions- und Arbeitsverfahren mit veränderter Brandgefährdung, die Einfluss auf das Löschmittel bzw. die bereitgestellten Feuerlöscheinrichtungen und die Löschtaktik haben,
- Versetzung eines Brandschutzhelfers in Arbeits-/Betriebsbereiche, die ein vom bisherigen Bereich abweichendes Vorgehen bei der Erstbrandbekämpfung erfordern."
Ziele
Die Schulung lehrt in Theorie und Praxis das relevante Grundlagenwissen für das Erkennen sowie den Umgang mit Gefahren. Außerdem werden notwendige Kenntnisse zur Brandverhütung sowie zur Einleitung der erforderlichen Sofortmaßnahmen vermittelt und kommen mit dieser Schulung der (regelmäßigen/jährlichen) Unterweisungsverpflichtung nach ASR A2.2 nach.
Zielgruppe
Zukünftige oder bereits bestellte Brandschutz- und Evakuierungshelfer. Die Veranstaltung eignet sich für Erstschulungen ebenso wie für die Wiederholung der praktischen Unterweisung an Feuerlöschern (max. 3 Jahre). Der Besuch deckt zudem die notwendige jährliche Unterweisung ab, die sicherstellt, dass alle Beteiligten aktuell informiert sind und im Brandfall angemessen handeln können.
Bei Bedarf erstelle ich Ihnen gern ein detailliertes Seminarprogramm (Zeitplan, Inhaltsverteilung, praktische Übungen) angepasst an Ihre Betriebsgröße und Gefährdungssituation.
Inhalte
Die gemeinsame Löschübung macht Sie fit für den Ernstfall
- Bedeutung des Brandschutzes
- Verbrennungsvorgang und Brandverlauf
- Flucht- und Rettungswege
- Organisatorischer Brandschutz
- Brandschutzordnung nach DIN 14096
- Besondere Risiken im Betrieb
- Brandlasten
- Feuer- und Heißarbeiten
- Tätigkeit von Fremdfirmen
- Feuergefährdete Bereiche
- Elektrische Anlagen
- Aufgaben des Brandschutzhelfers und Handlungshilfen zur Wahrnehmung der Verantwortung
- Brandschutztechnische Einrichtungen
- Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse
- Löschübung mit theoretischer und praktischer Unterweisung
- Löschmittel und Löschtaktik
- Handhabung von Feuerlöschern, Wandhydranten und Löschdecke
Abschluss
Zertifikat des Umweltinstituts Offenbach
Referent
- Michael Bellinger, Brandschutz Lehmann - Sachverständige für vorbeugenden Brandschutz, Mainz
Unterrichtszeiten
| 09:30 - 17:00 Uhr |
Eine Mittags- und zwei Kaffeepausen
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Termine
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26.08.2026Offenbach
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25.11.2026Offenbach
Seminargebühren
| Seminargebühr: | 438,00 € zzgl. MwSt. |