Brandschutz im Industriebau
Zweitägiger Praxisworkshop mit Zertifikat zur Anwendung der Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL, Stand 2019) in Verbindung mit der DIN 18230
Das Seminar ist von der Ingenieurkammer Hessen als geeignete Fortbildung im Sinne des § 5 (2) der Fortbildungsrichtlinie der IngKH anerkannt:
Nachweisberechtigung
vorb. Brandschutz: ingesamt: 16 UE
Beratender Ingenieur: 16 UE
Bauvorlagenberechtigung: 16 UE
Die neugefasste Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL) ist seit Mai 2019 veröffentlicht. Die Bundesländer haben über den Verordnungsweg die MIndBauRL als technische Baubestimmung in Landesrecht umgesetzt bzw. auf die Musterrichtlinie der Bauministerkonferenz verwiesen und somit bauaufsichtlich eingeführt.
Die Muster-Industriebaurichtlinie regelt die Mindestanforderungen an den baulichen Brandschutz von Industriebauten und verlangt die Einhaltung bestimmter Vorgaben z. B. der Feuerwiderstandfähigkeit von Bauteilen, der zulässigen Größe und Beschaffenheit von Brandbekämpfungsabschnitten, Brandabschnitten und Rettungswegen.
Neben den rechtlichen Grundlagen des Brandschutzes im Industriebau erfahren Sie im zweitägigen Seminar, welche inhaltlichen Unterschiede und Änderungen es im Vergleich zur Vorgängerversionen der MIndBauRL aus dem Jahr 2000 und 2014 gibt. Das im Seminar erworbene Wissen ermöglicht es Ihnen, Industriebauten fundiert brandschutztechnisch zu bewerten.
Der Workshop zeigt Lösungen für Fragen aus der Anwendungspraxis auf. Anhand von Praxisbeispielen und Rechenübungen werden die unterschiedlichen Nachweisverfahren der Muster-Industriebaurichtlinie behandelt.
Zielgruppe
Das Seminar wendet sich an Architekten, Ingenieure, Brandschutzbeauftragte und Mitarbeiter aus der Planung, der Industrie und der Verwaltung, die den brandschutztechnischen Umgang mit Industriegebäuden vertiefen möchten.
Inhalte
Allgemeines
- Einbindung der Industriebaurichtlinie als „Technische Baubestimmung“ in das Bauordnungsrecht
- Abweichungen von der Industriebaurichtlinie
Begrifflichkeiten
- Industriebauten
- Brandabschnitt
- Brandabschnittsflächen
- Brandbekämpfungsabschnitt
- Geschoss
- Galerien
- Emporen
- Erdgeschossige Industriebauten
- Brandsicherheitsklassen
- Brandschutzklassen
- Sicherheitskategorien
- Werkfeuerwehr
Verfahren
- Nachweis nach Abschnitt 6
- Nachweis nach Abschnitt 7
Allgemeine Anforderungen
- Löschwasserbedarf
- Lage und Zugänglichkeit
- Zweigeschossige Industriebauten mit Zufahrten
- Geschosse unter der Geländeoberfläche
- Rauchabzug
- Rettungsweg
- Selbsttätige Feuerlöschanlagen
- Feuerüberschlagsweg
- Brandwände und Wände zur Trennung von Brandbekämpfungsabschnitten
- Nichttragende Außenwände und Außenwandverkleidungen
- Bedachungen
- Sonstige Brandschutzmaßnahmen
- Gefahrenverhütung
- Anforderungen an Baustoffe und Bauteile sowie an die Größe der Brandabschnitte im Verfahren ohne Brandlastermittlung
Praxisbeispiele Muster-Industriebaurichtlinie nach Abschnitt 6 - Rauchableitungen / Rauchabzüge
- Begriffe
- Natürliche Rauchabzüge nach DIN 18232-2
- Praxis- und Übungsbeispiele
Anforderungen an Baustoffe und Bauteile sowie an die Größe der Brandbekämpfungsabschnitte (unter Verwendung des Rechenverfahrens nach DIN 18230-1)
- Erfassung der brennbaren Stoffe
- Rechnerische Brandbelastung
- Umrechnungsfaktor
- Wärmeabzugsfaktor
- Ermittlung der äquivalenten Branddauer
- Brandsicherheitsklassen und Sicherheitsbeiwerte
- Rechnerische Feuerwiderstandsdauer
- Feuerwiderstandsklassen
- Ermittlung der zulässigen Flächen
- Erforderliche Feuerwiderstandklassen
Praxis- und Übungsbeispiele zur Industriebaurichtlinie nach Abschnitt 7 - Methoden des Brandschutzingenieurwesen
- Einführung in die Grundlagen
- Beispiele
Abschluss
Zertifikat des Umweltinstituts OffenbachReferenten
- Dipl.-Ing. Thomas Hankel, Beratender Ingenieur & Sachverständiger für Brandschutz, Ingenieurbüro für Brandschutz, Marburg
Unterrichtszeiten
1. Tag: | 10:00 - 17:00 Uhr | |
2. Tag: | 09:00 - 17:00 Uhr |
Täglich eine Mittags- und zwei Kaffeepausen
Download
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Termine
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26.-27.05.2025Offenbach
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12.-13.11.2025Offenbach
Seminargebühren
Seminargebühr: | 675,00 € zzgl. MwSt. |