Fortbildung im Brandschutz

Zweitägiger Auffrischungslehrgang zu aktuellen rechtlichen und technischen Entwicklungen. Geeignet für Brandschutzbeauftragte (16 Lehreinheiten), Sachverständige, Architekten, Ingenieure und Techniker.

Das zweitägige Seminar entspricht den Vorgaben der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e. V. (vfdb) und der DGUV-Information 205-003 zur Aktualisierung der Fachkunde des Brandschutzbeauftragten. „Fortbildungsveranstaltungen sind innerhalb von drei Jahren mit mindestens 16 UE à 45 Minuten zu besuchen.“

Um als verantwortliche und ausgebildete Person die vielfältigen und umfassenden Aufgaben des vorbeugenden aber auch abwehrenden Brandschutzes erfolgreich wahrnehmen zu können, brauchen Sie einen aktuellen Wissensstand.

Werden im betrieblichen Alltag Sicherheitsmaßnahmen vernachlässigt, so kann das gerade im Bereich des Brandschutzes katastrophale Folgen für ein Unternehmen haben.

Der zweitägige Lehrgang versorgt den Brandschutzverantwortlichen mit den aktuellen rechtlichen und technischen Informationen zum baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz und liefert damit Argumente zur Unterstützung in der betrieblichen Umsetzung.

Das Fachwissen wird durch den Lehrgang auf den neuesten Stand gebracht. Schwerpunkte sind:

  • Aktuelle und in der Planung befindliche Veränderungen im geltenden Fachrecht
  • Neue Anforderungen an den baulichen und anlagentechnischen Brandschutz
  • Neuentwicklungen im anlagentechnischen Brandschutz
  • Optimierung der Brandschutzplanung und -organisation
  • Rezente Schadensfälle und sich daraus ergebende Folgerungen für die Praxis
  • Darüber hinaus steht auch der Erfahrungsaustausch im Vordergrund

Zielgruppe

  • Brandschutzbeauftragte
  • Sachverständige
  • Architekten
  • Ingenieure und Techniker

Gemäß DGUV-Information 2005-003 müssen sich Brandschutzbeauftragte mindestens alle drei Jahre fachlich weiterqualifizieren und ihr im Grundlehrgang erworbenes Wissen aktualisieren. Fortbildungsveranstaltungen mit mind. 16 Lehreinheiten sind nachzuweisen, damit der Brandschutzbeauftragte seine Qualifikation nicht verliert.

Inhalte

  • Aktuelle Rechtsentwicklung / Aufgaben, Stellung, Rechte und Pflichten des Brandschutzbeauftragten

  • Brandschutz im Bestand
    • Gedanken zum vorbeugenden Brandschutz
    • Abweichungen im Bestand
    • Brandschutzkonzepte
  • Organisatorische und abwehrende Maßnahmen bei Heißarbeiten
  • Alltägliche Herausforderungen für den Brandschutzbeauftragten – Erkennen von Mängeln
  • Baulicher Brandschutz
    • Brandschutzkonzept, Industrie- und Sonderbauten, Brandabschottung
    • Sicherheitsaufzüge, Rettungsaufzüge, Evakuierungsaufzüge / Science-Fiction?

  • weitere Themen    
    • Barrierefreie Gestaltung horizontaler Rettungswege bei Arbeitsstätten
    • Überspannungsschutz an Sicherheitseinrichtungen
    • Brandschutzordnung nach neuer Norm
    • Löschwasserrückhaltung jetzt Bundesrecht, neue VDS-Richtlinie
    • Betrieblicher Brandschutz im Arbeitsstättenrecht
    • Rauchabzug vs. Öffnung zur Rauchableitung
    • Prüfung von Brandschutzeinrichtungen
  • Erfahrungsaustausch, Diskussion

Die Themenschwerpunkte sind abhängig von der aktuellen Referentenbesetzung.

Abschluss

Zertifikat des Umweltinstituts Offenbach

Referenten

  • Dipl.-Ing. Maynhard Schwarz, Brandinspektor, Dipl.-Ing., Nachweisberechtigter Brandschutz, Bekannt gegebener Sachverständiger nach §29a BImSchG
  • Brandinspektor Joachim Gensert, Gefahrenabwehr-Schulung GbR, Hainburg
  • Brandinspektor Klaus Disser, Gefahrenabwehr-Schulung GbR, Hainburg
  • Dipl. Sicherheitsing. (FH) Alexander Kummer, M. Eng., Brandschutzsachverständiger, Groß-Gerau
  • Dipl.-Ing. Thomas Hankel, Beratender Ingenieur & Sachverständiger für Brandschutz, Ingenieurbüro für Brandschutz, Marburg

Unterrichtszeiten

1. Tag: 10:00 - 17:30 Uhr
2. Tag: 09:00 - 17:00 Uhr

Täglich eine Mittags- und zwei Kaffeepausen

Download

Kostenloses Infomaterial per Post anfordern

Termine

  • Termin ist Live
* Online-Live-Seminar: Um an der Schulung aktiv teilnehmen zu können, ist ein internetverbundenes Endgerät (Laptop, PC oder Tablet) mit Lautsprechern, Webcam (Kamera) und Mikrophon (meist Teil der Webcam) Voraussetzung. Eine laufende Webcam (Kamera) ist Pflicht für staatlich anerkannte Lehrgänge.

Seminargebühren

Seminargebühr: 675,00 € zzgl. MwSt.
Preisenthalten

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