Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs

Bundesweit staatlich anerkanntes, viertägiges Fachkundeseminar zum Erwerb der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben gem. § 9 der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) sowie für Sammler, Beförderer, Händler und Makler im Sinne des § 5 der Anzeige und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)

Bundesweit staatlich anerkanntes Fachkundeseminar zum Erwerb der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von:

1. Entsorgungsfachbetrieben (gemäß § 9 EfbV)

Ein Entsorgungsfachbetrieb ist ein freiwilliges Instrument für die Entsorgungswirtschaft zum Qualitätsnachweis und zur Vereinfachung einiger abfallrechtlicher Vorschriften (z. B. privilegiertes Verfahren). Sehr viele Unternehmen schreiben in ihren Leitlinien fest, ausschließlich Entsorgungsfachbetriebe zu beauftragen. Inhaber, sofern sie Leitungsfunktionen innehaben, sowie das klassische Leitungs- und Aufsichtspersonal müssen den vorliegenden Fachkundekurs absolviert haben. Eine zweitägige Auffrischung ist gemäß § 11 EfbV alle zwei Jahre erforderlich.

2. Sammlern und Beförderern (gemäß § 5 AbfAEV)

Sammler und Beförderer von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine Beförderungserlaubnis. Hierzu ist gemäß § 5 AbfAEV zwingend die Teilnahme am vorliegenden Seminar erforderlich. Eine Fortbildung ist gemäß § 5, Abs. 3 AbfAEV alle drei Jahre notwendig.

3. Händlern und Maklern (gemäß § 5 AbfAEV)

Händler und Makler von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine entsprechende Erlaubnis. Hierzu ist gemäß § 5 AbfAEV zwingend die Teilnahme am vorliegenden Seminar erforderlich. Eine Fortbildung ist gemäß § 5, Abs. 3 AbfAEV alle drei Jahre notwendig.

4. Abfallbeauftragten mit zusätzlichem eintägigen Aufbaukurs (im Sinne des § 60 KrWG)

Ortsfeste Sortier-, Verwertungs- oder Beseitigungsanlagen benötigen gemäß § 59 KrWG einen Abfallbeauftragten. Wer das vorliegende Seminar besucht hat, kann mit einem Aufbautag die Qualifikation zum Abfallbeauftragten ablegen. Dies ist vor allem für kleine und mittlere Entsorgungsunternehmen interessant, da es hier aufgrund der Personalstärke zu Mehrfachfunktionen kommt.

5. Deponien mit zusätzlichem eintägigen Aufbaukurs (im Sinne des § 4 DeponieVO)

Für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Deponien verlangt § 4 DeponieVO ein eigenständig anerkanntes Fortbildungsseminar (eintägig), welches alle zwei Jahre besucht werden soll. In Verbindung mit dem vorliegenden Seminar ist dies als Grundlagenschulung für Neu- und Quereinsteiger im Deponiebereich anzusehen.

Ziele

Der Lehrgang soll über die Grundlagen der Entsorgungsfachbetriebe informieren. Hierzu werden die Themen Umweltrecht, Abfallrecht, Kreislaufwirtschaft und Entsorgungstechnik näher in den Blick genommen.

Zielgruppe

  • Sammler und Beförderer
  • Händler und Makler
  • Abfallbeauftragte mit zusätzlichem eintägigen Aufbaukurs
  • Deponien mit zusätzlichem eintägigen Aufbaukurs

Inhalte

  • Grundlagen des EU- und deutschen Umweltrechtes
    • AbfallverbringungsVO
    • REAcHVO
    • IED-Richtlinie
    • Kreislaufwirtschaftsgesetz
    • ElektroG
  • Untergesetzliches Regelwerk zur KrWG
    • AbfallverzeichnisVO (AVV)
    • Nachweisverordnung
    • EntsorgungsfachbetriebeVO
    • AltölVO
    • AltholzVO
    • KlärschlammVO
    • Verordnung der Abfallbeauftragten
  • Abfallrechtliche Beförderungserlaubnis
    Sammeln- und Befördern nach §§ 53 und 54 KrWG i.V.m. der Anzeige- und ErlaubnisVO sowie der dazugehörigen Vollzugshilfe
  • Gefahrgutrecht für Entsorger
    • Klassifizierung von Abfällen unter gefahrgutrechtlichen Gesichtspunkten (Vorgehensweise, Kleinmengenregelungen, Ausnahmeregelungen)
    • Neuheiten für die Entsorgungsbranche durch die ADR-Strukturreform
    • Praktische Tipps beim Befördern von Gefahrgut der Dokumentation und bei polizeilichen Kontrollen
  • Haftung und Verantwortlichkeiten
    Bei abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten
  • Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb
    • Grundanforderungen, Verantwortlichkeiten, Umgang mit Checklisten, Umsetzung der EFB-Anforderungen, Ablauf einer Zertifizierung, Umgang mit Audit-Abweichungsberichten, Erfahrungen aus der Praxis
    • Handeln und makeln nach §§ 53 und 54 KrWG i.V.m. der Anzeige- und Erlaubnis-VO sowie der dazugehörigen Vollzugshilfe
  • Rechtliche und technische Voraussetzungen bei der Einstufung von gefährlichen Abfällen
    • Entwicklung der Abfallkataloge
    • Aufbau des Abfallverzeichnisses
    • Gefährliche Abfälle
    • Spiegeleinträge
    • Einstufungshinweise
    • Hinweise zu CLP und GHS
  • Gefahrgutrecht und Arbeitsschutzregelungen
    • Chemikalienrecht
    • GefahrstoffVO
    • TRGS
    • Gerätesicherheitsgesetz
    • Gewerbeordnung
    • Arbeitsschutzvorschriften
    • Transport von Abfällen und gefährlichen Gütern
  • Genehmigungsrecht für Entsorger
    • Immissionsschutz
    • IED-Richtlinie
    • LAGA- und LAI-Merkblätter
  • Zulassung von Anlagen
    Nach BImSchG, KrWG, Einbindung sonstige Reichsgebiete (WHG, Baurecht)
  • Das Nachweisverfahren inklusive der elektronischen Abwicklung
    • Rechtliche Rahmenbedingungen
    • Die neuen Nachweis- und Registerpflichten
    • Regelungen der neuen Nachweisverordnung zur elektronischen Form, Ausnahmetatbestände der NachweisVO (z.B. VerpackungsVO, ElektroG)
    • Datenschutz und Datensicherheit
    • Umsetzungsmodelle, Beispiele der Nachweisführung entlang der Entsorgungskette

Abschluss

Bundesweit staatlich anerkannte Fachkunde (Anerkennungsbehörde RP Darmstadt)

Referenten

  • Dipl. Geol. Horst Herzog, Infraserv Höchst, Frankfurt am Main
  • Michael Höhl, Regierungspräsidium Gießen
  • Dipl. Verw. (FH) Thomas Baier, Dangerous Goods Consulting, Offenbach am Main
  • Dipl.-Wirt.-Ing. Uwe Groll, ZUUM Gesellschaft für Technische Überwachung und Zertifizierung mbH, ehem. Vorsitzender des Bundesverbandes der Altholzaufbereiter und -verwerter, BAV e. V., Berlin
  • Dipl.-Ing. Tillmann Küpper, Oberinspektor, Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Wiesbaden
  • Sicherheitsingenieur Jürgen E. Dechert, IBD - Ingenieurbüro Dechert, Beratung Unternehmens- und Arbeitsschutz, Gefahrgutberatung, Büttelborn
  • Dipl.-Ing. Bernd Müller, Ingenieurbüro für Arbeitsschutz, Sicherheit, Umwelt und Qualität, Sinsheim
  • Dipl.-Verw. (FH) Kai Werry, Regierungspräsidium Darmstadt, Projektbeauftragter für DV-Anwendungen zur Abfallstromüberwachung

Andere Standorte
Karl-Heinz Hack, Michael Christinck

Unterrichtszeiten

Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs
1. Tag: 11:00 - 17:00 Uhr
2. Tag: 09:00 - 17:00 Uhr
3. Tag: 09:00 - 17:00 Uhr
4. Tag: 09:00 - 17:00 Uhr
Abfallbeauftragter an einem Tag!
09:00 - 17:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass diese Angaben für den Standort Offenbach gelten. Die Unterrichtszeiten der anderen Standorte können Sie im jeweiligen Ablaufplan ablesen.

Täglich eine Mittags- und zwei Kaffeepausen

Ablaufpläne

Ablaufplan für Offenbach
1.Tag: Einführung in das Thema Umweltrecht
11:00

Begrüßung und Einführung in das Thema

Grundlagen des EU- und deutschen Umweltrechtes

  • AbfallverbringungsVO
  • REAcH-VO
  • IED-Richtlinie
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz
  • ElektroG
13:00 Mittagspause
14:00

Untergesetzliches Regelwerk zum KrWG

  • Abfallverzeichnis-VO (AVV)
  • Nachweisverordnung
  • Entsorgungsfachbetriebe-VO
  • Altöl-VO
  • AltholzVO
  • KlärschlammVO
  • Verordnung der Abfallbeauftragten
  • GewerbeabfallVO

Dipl. Geol. Horst Herzog, Infraserv Höchst, Frankfurt am Main

15:30

Abfallrechtliche Beförderungerlaubnis
Sammeln- und Befördern nach §§ 53 und 54 KrWG i.V.m. der Anzeige- und ErlaubnisVO sowie der dazugehörigen Vollzugshilfe

Michael Höhl, Regierungspräsidium Gießen

17:30 Ende des Veranstaltungstages
2.Tag: Abfallrecht, Umweltauswirkungen
09:00

Gefahrgutrecht für Entsorger

  • Klassifizierung von Abfällen unter gefahrgutrechtlichen Gesichtspunkten (Vorgehensweise, Kleinmengenregelungen, Ausnahmeregelungen)
  • Neuheiten für die Entsorgungsbranche durch die ADR-Strukturreform
  • Praktische Tipps beim Befördern von Gefahrgut der Dokumentation und bei polizeilichen Kontrollen

Dipl. Verw. (FH) Thomas Baier, Dangerous Goods Consulting, Offenbach am Main

10:45

Haftung und Verantwortlichkeiten
Bei abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten

Dr. Manuel Lorenz, KNIERIM LORENZ BREIT Rechtsanwälte, Mainz

12:15 Mittagspause
13:15

Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb

Grundanforderungen, Verantwortlichkeiten, Umgang mit Checklisten, Umsetzung der EFB-Anforderungen, Ablauf einer Zertifizierung, Umgang mit Audit-Abwei-chungsberichten, Erfahrungen aus der Praxis

Handeln und makeln nach §§ 53 und 54 KrWG i.V.m. der Anzeige- und ErlaubnisVO sowie der dazugehörigen Vollzugshilfe

Dipl.-Wirt.-Ing. Uwe Groll, ZUUM Gesellschaft für Technische Überwachung und Zertifizierung mbH, ehem. Vorsitzender des Bundesverbandes der Altholzaufbereiter und -verwerter, BAV e. V., Berlin

17:00 Ende des Veranstaltungstages
3.Tag: Abfalleigenschaften, Gefahrstoffrecht
09:00

Rechtliche und technische Voraussetzungen bei der Einstufung von gefährlichen Abfällen

  • Entwicklung der Abfallkataloge
  • Aufbau des Abfallverzeichnisses
  • Gefährliche Abfälle
  • Spiegeleinträge
  • Einstufungshinweise
  • Hinweise zu CLP und GHS

Dipl.-Ing. Tillmann Küpper, Oberinspektor, Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Wiesbaden

12:00 Mittagspause
13:00

Gefahrgutrecht und Arbeitsschutzregelungen

  • Chemikalienrecht
  • Gefahrstoff-VO
  • TRGS
  • Gerätesicherheitsgesetz
  • Gewerbeordnung
  • Arbeitsschutzvorschriften
  • Transport von Abfällen und gefährlichen Gütern

Sicherheitsingenieur Jürgen E. Dechert, IBD - Ingenieurbüro Dechert, Beratung Unternehmens- und Arbeitsschutz, Gefahrgutberatung, Büttelborn

17:00 Ende des Veranstaltungstages
4.Tag: Kreislaufwirtschaft, Entsorgungstechnik
09:00

Genehmigungsrecht für Entsorger

  • Immissionsschutz
  • IED-Richtlinie
  • LAGA- und LAI-Merkblätter

Zulassung von Anlagen
Nach BImSchG, KrWG, Einbindung sonstige Reichsgebiete (WHG, Baurecht)

Dipl.-Ing. Bernd Müller, Ingenieurbüro für Arbeitsschutz, Sicherheit, Umwelt und Qualität, Sinsheim

12:15 Mittagspause
13:15

Das Nachweisverfahren inklusive der elektronischen Abwicklung

  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Die neuen Nachweis- und Registerpflichten
  • Regelungen der neuen Nachweisverordnung zur elektronischen Form, Ausnahmetatbestände der NachweisVO (z. B. VerpackungsVO, ElektroG)
  • Datenschutz und Datensicherheit
  • Umsetzungsmodelle, Beispiele der Nachweisführung entlang der Entsorgungskette

Dipl.-Verw. (FH) Kai Werry, Regierungspräsidium Darmstadt, Projektbeauftragter für DV-Anwendungen zur Abfallstromüberwachung

16:00

Schriftliche Klausur mit anschließender Diskussion

17:00 Ende der Veranstaltung
Ablaufplan für Hamburg
1.Tag: Einführung in das Thema Umweltrecht
10:00 Begrüßung und Einführung
10:15

Rechtsgrundlagen für abfallrechtliche Tätigkeiten Teil I
Rechtssystematik (EG-Richtlinien, EG-Verordnungen, bundes-, landes- und kommunales Recht)

Dipl.-Ing. Öko Karl-Heinz Hack, PPA Partizipative Planung Abfall u. Umwelt Witzenhausen

11:45

Rechtsgrundlagen für abfallrechtliche Tätigkeiten Teil II

13:00 Mittagspause
14:15

Straf-/Ordnungsrecht

  • Abgrenzung Straf-, Ordnungsrecht und Strafe
  • Bußgeld
  • Überblick Umweltstraftatbestände
  • Verantwortlichkeiten
15:45

Zivilrechtliches Haftungsrecht
Überblick Haftungsbestände (unerlaubte Handlung, Gefährdungshaftung), betriebliche Risiken und Versicherungsschutz

16:30

Zivilrechtliches Haftungsrecht

  • Produktverantwortung und Umsetzung
  • Verpflichtende und fakultative Rücknahme- und Rückgabelpflichten
  • Kennzeichen
  • Sonderregelungen zur Nachweisführung
  • Registerpflichten bei Rücknahme
  • Ordnungswidrigkeiten
18:00 Ende des Veranstaltungstages
2.Tag: Abfallrecht, Umweltauswirkungen
09:00

Nachweisführung
Papierform, elektronische Nachweisführung

Dipl.-Ing. Öko Karl-Heinz Hack, PPA Partizipative Planung Abfall u. Umwelt Witzenhausen

09:45

Abfallregister
Führung der Register, elektronische Registerführung

11:00

Transport, Vermittlung

  • Güterkraftverkehrsrecht
  • Gefahrgutrecht
  • Grenzüberschreitender Transport
  • Abfallrechtliche Transportvorschriften
12:00 Mittagspause
13:00

Entsorgungsfachbetrieb

  • Rechtsgrundlagen
  • Betriebliche Anforderungen
  • Zertifizierung
  • Privilegierung
14:00

Abfalleigenschaften und Charakteristik

  • Abfallbeschreibung
  • Probenahme
  • Abfallbewertung
  • Gefährlichkeit
  • Abfälle mit besonderem Gefährdungspotenzial
15:15

Entsorgungsanlagen

  • Zulassungen von Entsorgungsanlagen
  • BVT Merkblätter
  • BREF
  • Anlagentechnik
  • Anlagenbetrieb
17:30 Ende des Veranstaltungstages
3.Tag: Abfalleigenschaften, Gefahrstoffrecht
09:00

Aktuelles zum deutschen/europäischen Abfallrecht “Novelle Abfallrahmenrichtlinie, neuer Abfallbegriff und KrwG“
Wesentliche Inhalte, Handlungsbedarf und vorgeschlagene Instrumente Novelle Abfall-Rahmenrichtlinie

11:15

Umsetzung der ARRL in deutsches Recht–KrwG
Aktuelle Entwicklung der Getrennthaltung

13:15 Mittagspause
14:15

Der Betriebsbeauftragte für Abfall, Abfallbehandlungsverfahren

  • Einführung
  • Biologische Abfallbehandlung
  • Mechanisch-biologische Abfallbehandlung
  • Thermische Behandlung von Abfällen
  • Deponierung
16:30

Beispiele von Verwertungsverfahren

  • Batterieverwertung
  • Verwertung von Leuchtstoffröhren
  • Gewerbeabfallaufbereitung
  • Altfahrzeugverwertung
  • Altholzverwertung
  • Neue Ersatzbaustoffverordnung
  • Derzeitige Entsorgungssituation
  • Übungen
18:00 Ende des Veranstaltungstages
4. Tag: Kreislaufwirtschaft, Entsorgungstechnik
09:00

Gefahrstoffrecht/Abfalleinstufung gemäß AVV
GHS-Verordnung und CLP-Richtlinie

10:45

Abfallverbringungsregelungen
Aktuelle Entwicklung der Getrennthaltung

12:00 Mittagspause
13:00

Illegale Verbringung/Probleme bei der Verbringung

  • Internationale Abfallströme
  • Rohstoffexporte und -importe
  • Chancen & Risiken der neuen VVA
  • Zusammenfassung
15:00

Abfall als Gefahrgut

16:45 Ende des Veranstaltungstages und Ausgabe der Zertifikate

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Termine

Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs

Abfallbeauftragter an einem Tag!

  • Termin ist Live
* Online-Live-Seminar: Um an der Schulung aktiv teilnehmen zu können, ist ein internetverbundenes Endgerät (Laptop, PC oder Tablet) mit Lautsprechern, Webcam (Kamera) und Mikrophon (meist Teil der Webcam) Voraussetzung. Eine laufende Webcam (Kamera) ist Pflicht für staatlich anerkannte Lehrgänge.

Seminargebühren

Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs: 1.290,00 € zzgl. MwSt.
Abfallbeauftragter an einem Tag!: 445,00 € zzgl. MwSt.
Rabatt für EdDE-Mitglieder: 10% Rabatt
Preisenthalten
Termine in in Hamburg in Kooperation mit der Karl Meyer Akademie

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