Abfallrecht in der Praxis

Zweitägiges, bundesweit staatlich anerkanntes Seminar zur Aktualisierung der Fachkunde „Abfallbeauftragte/r“ im Sinne des § 9 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)

Der Gesetzgeber hat in § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV festgelegt, dass die Fachkunde zum Abfallbeauftragten nur durch eine staatlich anerkannte zweitägige Fortbildung, die mindestens alle zwei Jahre absolviert werden muss, aufrecht gehalten werden kann.

In der Praxis ergibt sich hieraus ein kontinuierliches Schulungserfordernis, welches i. d. R. „monatsscharf“ nachzuweisen ist. Bei Überschreiten der Frist muss die Fachkunde erneut erworben werden, d. h. ein viertägiger Grundkurs zum Erwerb der Fachkunde wäre erneut zu belegen.

Eintägige Fortbildungsveranstaltungen sind "nur noch" für beauftragte Personen, die unterhalb der Grenzwerte zum Abfallbeauftragten liegen, geeignet.

Inhalte

Rechtliche Neuerungen im Überblick
Veränderungen im Kreislaufwirtschaftsrecht (KrWG vom 29.10.2020), BatterieG, AltölV, GewerbeV, ElektroG, geplante ErsatzbaustoffV ...)

Grundlagen der betrieblichen Abfallwirtschaft

  • Überblick zu den Inhalten des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (vom 29.10.2020).
  • Einstufung und Deklaration von Abfällen als zentraler Ausgangspunkt betrieblicher Abfallwirtschaft
  • Rechtliche Grundlagen des betrieblichen Entsorgungsverhaltens
  • Die Organisation der Entsorgung im Betrieb

Die neue Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)
Wer muss einen Abfallbeauftragen bestellen? Wie ist mit bestellten Abfallbeauftragten umzugehen, die nach der neuen Verordnung nicht mehr erforderlich sind? Welche Regeln an die persönliche (Vor-)Qualifikation und an die Zuverlässigkeit sind nun zu beachten? Was bedeutet die Verschärfung der Weiterbildungsverpflichtung?

Die neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
Die Grundstruktur der neuen GewAbfV. Getrennthaltungszwang beim Erzeuger, Dokumentation von wirtschaftlich nicht zumutbar und technisch nicht möglich, der Zwang eine Sortieranlage anzufahren sowie deren technische Voraussetzungen, was passiert, wenn die Sortieranlage das konkrete Gemisch ablehnt, die 90/10 Regel, Kleinmengenregelungen und sonstige Ausnahmen (z. B. öffentlich zugängliche Abfallbehälter), Stand der Vollzugsvorschrift

Sorgfaltspflichten

  • Beschreibung der betrieblichen Sorgfaltspflichten, Schaffung u. Fortentwicklung von rechtssicheren Betriebsorganisationen, das „abfallrechtliche Pflichtenheft“ als betriebliches Instrument, Grundregeln rechtssicheren Handelns in der betrieblichen Praxis, Fehlerquellen im betrieblichen Alltag und der richtige Umgang mit der Abfallbehörde
  • Der rechtliche Rahmen bei der Beauftragung “Dritter” mit der Entsorgung, Haftungsrisiken bei fehlgeschlagenen Entsorgungsvorgängen, strafrechtliche Kriterien bei der “Beauftragung Dritter”, rechtliche Stellung von Entsorgungsfachbetrieben im “Entsorgungsgeschäft”, “Die Not kennt kein Gebot” – der Umgang mit Notfallsituationen im Betrieb

Entsorgungsverträge
Stellung von Entsorgungsverträgen im Rahmen von abfallrechtlichen Dienstleistungen (ein Entsorgungsnachweis ist kein Entsorgungsvertrag), was passiert im „Eventfall“ ohne Entsorgungsvertrag (die Rolle der allgemeinen Geschäftsbedingungen), was sollte in einem Entsorgungsvertrag stehen

Abschluss

Bundesweit staatlich anerkannte Fachkunde (Anerkennungsbehörde RP Darmstadt)

Referenten

  • Reinhold Petri, Regierungsoberrat a. D., Regierungspräsidium Darmstadt

Unterrichtszeiten

1. Tag: 09:30 - 17:00 Uhr
2. Tag: 09:00 - 15:00 Uhr

Täglich eine Mittags- und zwei Kaffeepausen

Ablaufplan

Ablaufplan
1. Tag
09:30 Begrüßung, Vorstellungsrunde und Erwartung der Teilnehmer
09:45

Rechtliche Neuerungen im Überblick
Veränderungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz (z. B. Wegfall der Heizwertklausel), Umsetzung der POP-Abfall-ÜberwV, das neue VerpackG, die AbfBeauftrV, die neue GewabfV ..

10:45 Kaffepause
11:00

Grundlagen der betrieblichen Abfallwirtschaft

  • Überblick zu den Inhalten des neuen Kreislaufwirtschaftsgeset-zes. Absehbare Veränderungen der Handlungspflichten und der Haftungssphäre abfallwirtschaftlicher Akteure
  • Einstufung und Deklaration von Abfällen als zentraler Ausgangspunkt betrieblicher Abfallwirtschaft
  • Rechtliche Grundlagen der betrieblichen Nachweisführung
  • Die Organisation des Nachweisverfahrens im Betrieb
12:30 Mittagspause
13:30

Die neue Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)

  • Wer muss einen Abfallbeauftragen bestellen?
  • Wie ist mit bestellten Abfallbeauftragten umzugehen, die nach der neuen Verordnung nicht mehr erforderlich sind?
  • Welche Regeln an die persönliche (Vor-) Qualifikation und an die Zuverlässigkeit sind nun zu beachten?
  • Was bedeutet die Verschärfung der Weiterbildungsverpflichtung?
14:45 Kaffepause
15:00

Die neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
Die Grundstruktur der neuen GewAbfV. Getrennthaltungs zwang beim Erzeuger, Dokumentation von wirtschaftlich nicht zumutbar und technisch nicht möglich, der Zwang eine Sortieranlage anzufahren sowie deren technische Vorausset - zungen, was passiert wenn die Sortieranlage das konkrete Gemisch ablehnt, die 90/10 Regel, Kleinmengenregelungen sonstige Ausnahmen (z. B. öffentlich zugängliche Abfallbehäl-ter), Stand der Vollzugsvorschrift

17:00 Ende des Veranstaltungstages
2. Tag
09:00

Sorgfaltspflichten Teil 1
Beschreibung der betrieblichen Sorgfaltspflichten, Schaffung u Fortentwicklung von rechtssicheren Betriebsorganisationen, das „abfallrechtliche Pflichtenheft“ als betrieblichesInstrument, Grundregeln rechtsichern Handelns in der betrieblichen Praxis, Fehlerquellen im betrieblichen Alltag und der richtige Umgang mit der Abfallbehörd

10:30 Kaffepause
10:45

Sorgfaltspflichten Teil 2
Der rechtliche Rahmen bei der Beauftragung “Dritter” mit der Entsorgung, Haftungsrisiken bei fehlgeschlagenen Entsor-gungsvorgängen, strafrechtliche Kriterien bei der “Beauftra-gung Dritter”, rechtliche Stellung von Entsorgungsfachbetrie-ben im “Entsorgungsgeschäft”, “Die Not kennt kein Gebot” – der Umgang mit Notfallsituationen im Betrieb

12:15 Mittagspause
13:15

Entsorgungsverträge
Stellung von Entsorgungsverträgen im Rahmen von abfall- rechtlichen Dienstleistungen (ein Entsorgungsnachweis istkein Entsorgungsvertrag), was passiert im „Eventfall“ ohneEntsorgungsvertrag (die Rolle der allgemeinen Geschäftsbe- dingungen), was sollte in einem Entsorgungsvertrag stehen

15:00 Abschlussdiskussion
15:30 Ausgabe der Zertifikate

Download

Kostenloses Infomaterial per Post anfordern

Termine

  • Termin ist Live
* Online-Live-Seminar: Um an der Schulung aktiv teilnehmen zu können, ist ein internetverbundenes Endgerät (Laptop, PC oder Tablet) mit Lautsprechern, Webcam (Kamera) und Mikrophon (meist Teil der Webcam) Voraussetzung. Eine laufende Webcam (Kamera) ist Pflicht für staatlich anerkannte Lehrgänge.

Seminargebühren

Seminargebühr: 675,00 € zzgl. MwSt.
Rabatt für EdDE-Mitglieder: 10% Rabatt
In der Gebühr sind ausführliche Seminarunterlagen, Getränke und Pausensnacks für Präsenzseminare sowie gegebenenfalls digitale Freiabonnements in Form eines Newsletters/ePapers zu thematisch passenden Fachzeitschriften (nachdem Sie diesbezüglich angefragt wurden und eine Zustimmung erteilt haben) enthalten. Rabatte sind nicht kumulierbar. Bei meheren aktiven Rabatten gleichzeitig, gilt immer der höchstmöglichste Rabatt.

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