Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs
Bundesweit staatlich anerkanntes, viertägiges Fachkundeseminar zum Erwerb der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben gem. § 9 der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) sowie für Sammler, Beförderer, Händler und Makler im Sinne des § 5 der Anzeige und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
Bundesweit staatlich anerkanntes Fachkundeseminar zum Erwerb der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von:
1. Entsorgungsfachbetrieben (gemäß § 9 EfbV)
Ein Entsorgungsfachbetrieb ist ein freiwilliges Instrument für die Entsorgungswirtschaft zum Qualitätsnachweis und zur Vereinfachung einiger abfallrechtlicher Vorschriften (z. B. privilegiertes Verfahren). Sehr viele Unternehmen schreiben in ihren Leitlinien fest, ausschließlich Entsorgungsfachbetriebe zu beauftragen. Inhaber, sofern sie Leitungsfunktionen innehaben, sowie das klassische Leitungs- und Aufsichtspersonal müssen den vorliegenden Fachkundekurs absolviert haben. Eine zweitägige Auffrischung ist gemäß § 11 EfbV alle zwei Jahre erforderlich.
2. Sammlern und Beförderern (gemäß § 5 AbfAEV)
Sammler und Beförderer von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine Beförderungserlaubnis. Hierzu ist gemäß § 5 AbfAEV zwingend die Teilnahme am vorliegenden Seminar erforderlich. Eine Fortbildung ist gemäß § 5, Abs. 3 AbfAEV alle drei Jahre notwendig.
3. Händlern und Maklern (gemäß § 5 AbfAEV)
Händler und Makler von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine entsprechende Erlaubnis. Hierzu ist gemäß § 5 AbfAEV zwingend die Teilnahme am vorliegenden Seminar erforderlich. Eine Fortbildung ist gemäß § 5, Abs. 3 AbfAEV alle drei Jahre notwendig.
4. Abfallbeauftragten mit zusätzlichem eintägigen Aufbaukurs (im Sinne des § 60 KrWG)
Ortsfeste Sortier-, Verwertungs- oder Beseitigungsanlagen benötigen gemäß § 59 KrWG einen Abfallbeauftragten. Wer das vorliegende Seminar besucht hat, kann mit einem Aufbautag die Qualifikation zum Abfallbeauftragten ablegen. Dies ist vor allem für kleine und mittlere Entsorgungsunternehmen interessant, da es hier aufgrund der Personalstärke zu Mehrfachfunktionen kommt.
5. Deponien mit zusätzlichem eintägigen Aufbaukurs (im Sinne des § 4 DeponieVO)
Für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Deponien verlangt § 4 DeponieVO ein eigenständig anerkanntes Fortbildungsseminar (eintägig), welches alle zwei Jahre besucht werden soll. In Verbindung mit dem vorliegenden Seminar ist dies als Grundlagenschulung für Neu- und Quereinsteiger im Deponiebereich anzusehen.
Ziele
Der Lehrgang soll über die Grundlagen der Entsorgungsfachbetriebe informieren. Hierzu werden die Themen Umweltrecht, Abfallrecht, Kreislaufwirtschaft und Entsorgungstechnik näher in den Blick genommen.
Zielgruppe
- Sammler und Beförderer
- Händler und Makler
- Abfallbeauftragte mit zusätzlichem eintägigen Aufbaukurs
- Deponien mit zusätzlichem eintägigen Aufbaukurs
Inhalte
- Grundlagen des EU- und deutschen Umweltrechtes
- AbfallverbringungsVO
- REAcHVO
- IED-Richtlinie
- Kreislaufwirtschaftsgesetz
- ElektroG
- Untergesetzliches Regelwerk zur KrWG
- AbfallverzeichnisVO (AVV)
- Nachweisverordnung
- EntsorgungsfachbetriebeVO
- AltölVO
- AltholzVO
- KlärschlammVO
- Verordnung der Abfallbeauftragten
- Abfallrechtliche Beförderungserlaubnis
Sammeln- und Befördern nach §§ 53 und 54 KrWG i.V.m. der Anzeige- und ErlaubnisVO sowie der dazugehörigen Vollzugshilfe
- Gefahrgutrecht für Entsorger
- Klassifizierung von Abfällen unter gefahrgutrechtlichen Gesichtspunkten (Vorgehensweise, Kleinmengenregelungen, Ausnahmeregelungen)
- Neuheiten für die Entsorgungsbranche durch die ADR-Strukturreform
- Praktische Tipps beim Befördern von Gefahrgut der Dokumentation und bei polizeilichen Kontrollen
- Haftung und Verantwortlichkeiten
Bei abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten
- Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb
- Grundanforderungen, Verantwortlichkeiten, Umgang mit Checklisten, Umsetzung der EFB-Anforderungen, Ablauf einer Zertifizierung, Umgang mit Audit-Abwei-chungsberichten, Erfahrungen aus der Praxis
- Handeln und makeln nach §§ 53 und 54 KrWG i.V.m. der Anzeige- und Erlaubnis-VO sowie der dazugehörigen Vollzugshilfe
- Rechtliche und technische Voraussetzungen bei der Einstufung von gefährlichen Abfällen
- Entwicklung der Abfallkataloge
- Aufbau des Abfallverzeichnisses
- Gefährliche Abfälle
- Spiegeleinträge
- Einstufungshinweise
- Hinweise zu CLP und GHS
- Gefahrgutrecht und Arbeitsschutzregelungen
- Chemikalienrecht
- GefahrstoffVO
- TRGS
- Gerätesicherheitsgesetz
- Gewerbeordnung
- Arbeitsschutzvorschriften
- Transport von Abfällen und gefährlichen Gütern
- Genehmigungsrecht für Entsorger
- Immissionsschutz
- IED-Richtlinie
- LAGA- und LAI-Merkblätter
- Zulassung von Anlagen
Nach BImSchG, KrWG, Einbindung sonstige Reichsgebiete (WHG, Baurecht)
- Das Nachweisverfahren inklusive der elektronischen Abwicklung
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Die neuen Nachweis- und Registerpflichten
- Regelungen der neuen Nachweisverordnung zur elektronischen Form, Ausnahmetatbestände der NachweisVO (z.B. VerpackungsVO, ElektroG)
- Datenschutz und Datensicherheit
- Umsetzungsmodelle, Beispiele der Nachweisführung entlang der Entsorgungskette
Referenten
- Dipl.-Geogr. Stefan Gessenich, Umweltinstitut Offenbach GmbH
- Michael Höhl, RP Gießen
- Dipl.-Wirt.-Ing. Uwe Groll, ZUUM Gesellschaft für Technische Überwachung und Zertifizierung mbH, ehem. Vorsitzender des Bundesverbandes der Altholzaufbereiter und -verwerter, BAV e. V., Berlin
- Dipl.-Ing. Tillmann Küpper, Oberinspektor, Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt, Wiesbaden
- Sicherheitsingenieur Jürgen E. Dechert, IBD - Ingenieurbüro Dechert, Beratung Unternehmens- und Arbeitsschutz, Gefahrgutberatung, Büttelborn
- Dr. Frank Braunisch, Regierungspräsidium Darmstadt, Abt. Arbeitsschutz & Umwelt, Wiesbaden
- Dipl.-Verw. (FH) Kai Werry, Regierungspräsidium Darmstadt, Projektbeauftragter für DV-Anwendungen zur Abfallstromüberwachung
Andere Standorte
Karl-Heinz Hack, Ulrich Minners, Michael Christinck, Wolfgang Breuer, Beate Kummer
Unterrichtszeiten
1. Tag: | 11:00 - 17:00 Uhr | |
2. Tag: | 09:00 - 17:00 Uhr | |
3. Tag: | 09:00 - 17:00 Uhr | |
4. Tag: | 09:00 - 17:00 Uhr |
09:00 - 17:00 Uhr |
Bitte beachten Sie, dass diese Angaben für den Standort Offenbach gelten. Die Unterrichtszeiten der anderen Standorte können Sie im Informationsmaterial (PDF) nachlesen.
Täglich eine Mittags- und zwei Kaffeepausen
Ablaufpläne
1.Tag: Einführung in das Thema Umweltrecht | |
11:00 | Begrüßung und Einführung in das Thema Grundlagen des EU- und deutschen Umweltrechtes
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13:00 | Mittagspause |
14:00 | Untergesetzliches Regelwerk zum KrWG
Dipl.-Geogr. Stefan Gessenich, Umweltinstitut Offenbach GmbH |
15:30 | Abfallrechtliche Beförderungerlaubnis Michael Höhl, RP Gießen |
17:30 | Ende des Veranstaltungstages |
2.Tag: Abfallrecht, Umweltauswirkungen | |
09:00 | Gefahrgutrecht für Entsorger
Thomas Baier, Dangerous Goods Consulting, Offenbach am Main |
10:45 | Haftung und Verantwortlichkeiten Dipl.-Geogr. Stefan Gessenich, Umweltinstitut Offenbach GmbH |
12:15 | Mittagspause |
13:15 | Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb Grundanforderungen, Verantwortlichkeiten, Umgang mit Checklisten, Umsetzung der EFB-Anforderungen, Ablauf einer Zertifizierung, Umgang mit Audit-Abwei-chungsberichten, Erfahrungen aus der Praxis Handeln und makeln nach §§ 53 und 54 KrWG i.V.m. der Anzeige- und ErlaubnisVO sowie der dazugehörigen Vollzugshilfe Dipl.-Wirt.-Ing. Uwe Groll, ZUUM Gesellschaft für Technische Überwachung und Zertifizierung mbH, ehem. Vorsitzender des Bundesverbandes der Altholzaufbereiter und -verwerter, BAV e. V., Berlin |
17:00 | Ende des Veranstaltungstages |
3.Tag: Abfalleigenschaften, Gefahrstoffrecht | |
09:00 | Rechtliche und technische Voraussetzungen bei der Einstufung von gefährlichen Abfällen
Dipl.-Ing. Tillmann Küpper, Oberinspektor, Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt, Wiesbaden |
12:00 | Mittagspause |
13:00 | Gefahrgutrecht und Arbeitsschutzregelungen
Sicherheitsingenieur Jürgen E. Dechert, IBD - Ingenieurbüro Dechert, Beratung Unternehmens- und Arbeitsschutz, Gefahrgutberatung, Büttelborn |
17:00 | Ende des Veranstaltungstages |
4.Tag: Kreislaufwirtschaft, Entsorgungstechnik | |
09:00 | Genehmigungsrecht für Entsorger
Zulassung von Anlagen Dr. Frank Braunisch, Regierungspräsidium Darmstadt, Abt. Arbeitsschutz & Umwelt, Wiesbaden |
12:15 | Mittagspause |
13:15 | Das Nachweisverfahren inklusive der elektronischen Abwicklung
Dipl.-Verw. (FH) Kai Werry, Regierungspräsidium Darmstadt, Projektbeauftragter für DV-Anwendungen zur Abfallstromüberwachung |
16:00 | Schriftliche Klausur mit anschließender Diskussion |
17:00 | Ende der Veranstaltung |
1.Tag: Einführung in das Thema Umweltrecht | |
10:00 | Begrüßung und Einführung |
10:15 | Rechtsgrundlagen für abfallrechtliche Tätigkeiten Teil I Karl-Heinz Hack, PPA Partizipative Planung Abfall u. Umwelt Witzenhausen |
11:45 | Rechtsgrundlagen für abfallrechtliche Tätigkeiten Teil II |
13:00 | Mittagspause |
14:15 | Straf-/Ordnungsrecht
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15:45 | Zivilrechtliches Haftungsrecht |
16:30 | Zivilrechtliches Haftungsrecht
|
18:00 | Ende des Veranstaltungstages |
2.Tag: Abfallrecht, Umweltauswirkungen | |
09:00 | Nachweisführung Karl-Heinz Hack, PPA Partizipative Planung Abfall u. Umwelt Witzenhausen |
09:45 | Abfallregister |
11:00 | Transport, Vermittlung
|
12:00 | Mittagspause |
13:00 | Entsorgungsfachbetrieb
|
14:00 | Abfalleigenschaften und Charakteristik
|
15:15 | Entsorgungsanlagen
|
17:30 | Ende des Veranstaltungstages |
3.Tag: Abfalleigenschaften, Gefahrstoffrecht | |
09:00 | Aktuelles zum deutschen/europäischen Abfallrecht “Novelle Abfallrahmenrichtlinie, neuer Abfallbegriff und KrwG“ |
11:15 | Umsetzung der ARRL in deutsches Recht–KrwG |
13:15 | Mittagspause |
14:15 | Der Betriebsbeauftragte für Abfall, Abfallbehandlungsverfahren
|
16:30 | Beispiele von Verwertungsverfahren
|
18:00 | Ende des Veranstaltungstages |
4. Tag: Kreislaufwirtschaft, Entsorgungstechnik | |
09:00 | Gefahrstoffrecht/Abfalleinstufung gemäß AVV |
10:45 | Abfallverbringungsregelungen |
12:00 | Mittagspause |
13:00 | Illegale Verbringung/Probleme bei der Verbringung
|
15:00 | Abfall als Gefahrgut |
16:45 | Ende des Veranstaltungstages und Ausgabe der Zertifikate |
Termine
Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs
-
08.-11.03.2021Offenbach
-
07.-10.06.2021Offenbach
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13.-16.09.2021Offenbach
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04.-07.10.2021Hamburg
-
06.-09.12.2021Offenbach
Abfallbeauftragter an einem Tag!
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12.03.2021Offenbach
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11.06.2021Offenbach
-
08.10.2021Hamburg
-
10.12.2021Offenbach
Seminargebühren
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Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs:1.150,00 € zzgl. MwSt.
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Abfallbeauftragter an einem Tag!:395,00 € zzgl. MwSt.
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Kombipreis:1.390,00 € zzgl. MwSt.
Termine in München in Kooperation mit der Wittmann Entsorgungswirtschaft GmbH
Termine in Hamburg in Kooperation mit der Karl Meyer Akademie
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Fortbildung für Entsorgungsfachbetriebe mit dem Schwerpunkt: Einsammeln und Transportieren
Zweitägiges bundesweit anerkannte Aufrechterhaltung der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben (§ 9 EfbV) sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (§ 5 AbfAEV) und zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Abfallbeauftragte (§ 9 AbfBeauftrV)598,00 € zzgl. MwSt.
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Zweitägige staatlich anerkannte Aufrechterhaltung der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben (§ 9 EfbV) sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (§ 5 AbfAEV) und zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Abfallbeauftragte (§ 9 AbfBeauftrV)585,00 € zzgl. MwSt.
-
Fortbildung für Entsorgungsfachbetriebe mit dem Schwerpunkt: Nachweisführung
Zweitägige staatlich anerkannte Aufrechterhaltung der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben (§ 9 EfbV) sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (§ 5 AbfAEV) und zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Abfallbeauftragte (§ 9 AbfBeauftrV).610,00 € zzgl. MwSt.
-
Fortbildung für Entsorgungsfachbetriebe mit dem Schwerpunkt: Rechtliche und technische Veränderungen in der Entsorgungsbranche
Zweitägige staatlich anerkannte Aufrechterhaltung der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben (§ 9 EfbV) sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (§ 5 AbfAEV) und zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Abfallbeauftragte (§ 9 AbfBeauftrV)595,00 € zzgl. MwSt.