Fortbildung für Entsorgungsfachbetriebe mit dem Schwerpunkt: Einsammeln und Transportieren

Zweitägige, staatlich anerkannte Aufrechterhaltung der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben (§ 9 EfbV) sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (§ 5 AbfAEV) und zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Abfallbeauftragte (§ 9 AbfBeauftrV)

Gemäß der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (§ 9 EfbV) müssen sich die mit der Leitung und Beaufsichtigung von Entsorgungsfachbetrieben betrauten Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde mindestens alle zwei Jahre fortbilden. Für den Erhalt der abfallrechtlichen Transportgenehmigung ist gemäß der Beförderungserlaubnis (§ 5 AbfAEV) mindestens alle drei Jahre eine Fortbildung erforderlich.

Zielgruppe

Dieses Seminar spricht besonders alle an der Abfalltransportkette beteiligten Unternehmen an. Es werden für diesen Bereich Themen und Fragestellungen behandelt wie z. B.:

  • Sorgfalts- und Nachweispflichten des Sammelentsorgers
  • Rechtliche Rahmenbedingungen zur Beförderung von Abfällen
  • Welche Dinge sind bei Befördererwechsel, Zwischenlagerung oder Wechsel des Transportmittels zu beachten?
  • Welche Auswirkungen hat die Einführung des elektronischen Nachweisverfahrens auf den Alltag des Sammelentsorgers?
  • Neues für den Abfallbeauftragten

Die teilweise komplexen Inhalte werden durch das Zusammenspiel von Vortrag und Diskussion verständlich vermittelt. Ihre speziellen Fragen und Probleme, die bei Ihrer täglichen Arbeit auftreten, beantworten unsere Referenten gern, kompetent und praxisnah.

Inhalte

  • Aktueller Sachstand zum Vollzug des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
    • Neue rechtliche Vorgaben durch das KrWG (29.10.2020)
    • Konsequenzen für den Vollzug
    • Umsetzung der Gewerbe­abfallVO
    • Konsequenzen aus der neuen AltholzVO
  • Rechtliche Rahmenbedingungen für Abfallbeförderungen
    • Fahrpersonalvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten) und Arbeitszeiten
    • Ausrüstung mit dem Kontrollgerät (Fahrtenschreiber) und Aufzeichnungspflicht
  • Grundpflichten des Sammelentsorgers
    • Sorgfaltspflichten des Sammelentsorgers
    • Getrennthaltungsgebot/Vermischungsverbot
    • Der Sammel­entsorger als Entsorgungsfachbetrieb
  • Die Nachweispflichten des Sammelentsorgers gemäß der Nachweisverordnung
    • Das Sammelentsorgungsnachweisverfahren nach § 8 ff. NachwV
    • Voraussetzungen der Teilnahme an der Sammelentsorgung
    • Deklarationsanalyse im Sammelentsorgungsverfahren
    • Besonderheiten des Sammelbegleitscheins
  • Ausfüllhinweise für die Formulare
    • Fehlerquellen im Nachweisverfahren und in der Begleitscheinführung
    • Das Nachweisregister bei der Sammelentsorgung
    • Besonderheiten im Nachweisverfahren
    • Befreiung der Nachweispflicht
    • Umfirmierung bei Firmenzusammenschlüssen
  • Die Beförderung von Abfall im Rahmen von Sammelentsorgungen
    • Transportgenehmigungspflicht
    • Genehmigungsunterlagen
    • Versicherungspflicht des Genehmigungsinhabers
    • Zurückweisung bei der Entsorgungsanlage
    • Umschlagen von Abfall
    • Wochenendprivileg
    • Zwischenlagerung von Abfall

Abschluss

Bundesweit staatlich anerkannte Fachkunde (Anerkennungsbehörde RP Darmstadt)

Referenten

  • Dipl.-Ing. Bernd Müller, Ingenieurbüro für Arbeitsschutz, Sicherheit, Umwelt und Qualität, Sinsheim
  • Bernd Krekeler, Bundesamt für Güterverkehr, Köln
  • Reinhold Petri, Regierungsoberrat a. D., Regierungspräsidium Darmstadt

Unterrichtszeiten

1. Tag: 10:00 - 17:00 Uhr
2. Tag: 09:00 - 17:00 Uhr

Täglich eine Mittags- und zwei Kaffeepausen

Ablaufplan

Ablaufplan
1. Tag
09:45 Begrüßung
10:00

Aktueller Sachstand zum Vollzug des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes

  • Die neue Entsorgungsfachbetriebeverordnung
  • Neues für den Abfallbeauftragten
  • Die neue Gewerbe abfallverordnung
  • Wegfall der Heizwertklausel
  • Konsequenzen aus der neuen AltholzVO

Dipl.-Ing. Bernd Müller, Ingenieurbüro für Arbeitsschutz, Sicherheit, Umwelt und Qualität, Sinsheim

12:15 Mittagspause
13:30

Rechtliche Rahmenbedingungen für Abfallbeförderungen

  • Fahrpersonalvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten) und Arbeitszeiten
  • Ausrüstung mit dem Kontrollgerät (Fahrtenschreiber) und Aufzeichnungspflicht
  • Haftung bei Zuwiderhandlungen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften
    • Überladung
    • Mangelhafte Vorschriften
  • Berufskraftfahrerqualifikation
  • Fördermöglichkeiten

Bernd Krekeler, Bundesamt für Güterverkehr, Köln

17:00 Ende des Veranstaltungstages
2. Tag
09:00

Grundpflichten des Sammelentsorgers

  • Sorgfaltspflichten des Sammelentsorgers
  • Getrennthaltungsgebot/Vermischungsverbot
  • Der Sammelentsorger als Entsorgungsfachbetrieb
  • Die Nachweispflichten des Sammelentsorgers nach der Nachweisverordnung
  • Das Sammelentsorgungs-Nachweisverfahren nach § 8 ff. NachwV
  • Voraussetzungen der Teilnahme an der Sammelentsorgung
  • Deklarationsanalyse im Sammelentsorgungsverfahren
  • Besonderheiten des Sammelbegleitscheins
12:00 Mittagspause
13:00

Ausfüllhinweise für die Formulare

  • Fehlerquellen im Nachweisverfahren und in der Begleitscheinführung
  • Das Nachweisregister bei der Sammelentsorgung
  • Besonderheiten im Nachweisverfahren
  • Befreiung der Nachweispflicht
  • Umfirmierung bei Firmenzusammenschlüssen

Die Beförderung von Abfall im Rahmen von Sammelentsorgungen

  • Transportgenehmigungspflicht
  • Genehmigungsunterlagen
  • Versicherungspflicht des Genehmigungsinhabers
  • Zurückweisung bei der Entsorgungsanlage
  • Umschlagen von AbfallJWochenendprivileg
  • Zwischenlagerung von Abfall

Beauftragung von Subunternehmern bei Störungen des Transportvorganges und Verhalten bei polizeilichen Kontrollen

Reinhold Petri, Regierungsoberrat a. D., Regierungspräsidium Darmstadt

16:45 Ende des Veranstaltungstages und Ausgabe der Zertifikate

Download

Kostenloses Infomaterial per Post anfordern

Termine

  • Termin ist Live
* Online-Live-Seminar: Um an der Schulung aktiv teilnehmen zu können, ist ein internetverbundenes Endgerät (Laptop, PC oder Tablet) mit Lautsprechern, Webcam (Kamera) und Mikrophon (meist Teil der Webcam) Voraussetzung. Eine laufende Webcam (Kamera) ist Pflicht für staatlich anerkannte Lehrgänge.

Seminargebühren

Seminargebühr: 675,00 € zzgl. MwSt.
Rabatt für EdDE-Mitglieder: 10% Rabatt
In der Gebühr sind ausführliche Seminarunterlagen, Getränke und Pausensnacks für Präsenzseminare sowie gegebenenfalls digitale Freiabonnements in Form eines Newsletters/ePapers zu thematisch passenden Fachzeitschriften (nachdem Sie diesbezüglich angefragt wurden und eine Zustimmung erteilt haben) enthalten. Rabatte sind nicht kumulierbar. Bei meheren aktiven Rabatten gleichzeitig, gilt immer der höchstmöglichste Rabatt.

Folgendes könnte Sie auch interessieren:

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Wenn Sie damit einverstanden sind, klicken Sie auf den Button Cookies annehmen. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.