Fortbildung für Entsorgungsfachbetriebe mit dem Schwerpunkt: Gefährliche Abfälle

Zweitägige staatlich anerkannte Aufrechterhaltung der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben (§ 9 EfbV) sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (§ 5 AbfAEV) und zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Abfallbeauftragte (§ 9 AbfBeauftrV)

Gemäß der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (§ 9 EfbV) müssen sich die mit der Leitung und Beaufsichtigung von Entsorgungsfachbetrieben betrauten Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde mindestens alle zwei Jahre fortbilden.

Für den Erhalt der abfallrechtlichen Beförderungserlaubnis ist gemäß der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (§ 5 AbfAEV) mindestens alle drei Jahre eine Fortbildung erforderlich.

Dieses Seminar vermittelt Ihnen, welche Vorschriften und Regeln Sie beim Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten müssen und geht dabei auch auf Fragen aus der alltäglichen Praxis ein.

U. a. wird auf folgende Fragestellungen eingegangen:

  • Worauf ist bei der Lagerung von gefährlichen Abfällen zu achten?
  • Wie erfolgen Einstufung und Dokumentation gefährlicher Abfälle?
  • Welche arbeitsschutzrechtlichen Regelungen sind je nach Tätigkeit relevant?
  • Wie werden gefährliche Abfälle unter gefahrgutrechtlichen Gesichtspunkten klassifiziert?
  • Was ist beim Transport von gefährlichen Abfällen zu beachten?
  • Nutzen Sie dieses Seminar, um Fragen aus Ihrem betrieblichen Alltag zu klären!

Inhalte

  • Aktueller Sachstand zum Vollzug des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
    • Die NachweisVO
    • Sachstand zur GewerbeabfallVO Abfallmakler als Entsorgungsfachbetrieb
    • Neues aus dem Immissionsschutzrecht und dem Bereich Gewässerschutz sowie aus sonstigen relevanten Rechtsbereichen
  • Berücksichtigung von rechtsnahen Vorschriften für den Bereich „Lagern von gefährlichen Abfällen“
    • Grundlagen des WHG
    • Lagerung von gefährlichen Abfällen
    • Die neue AwSV
  • Nachweis- und Registerverordnung
  • Gefahrgutrecht für Entsorger
    • Klassifizierung von Abfällen unter gefahrgutrechtlichen Gesichtspunkten (Vorgehensweise, Kleinmengenregelungen, Ausnahmeregelungen)
    • Neuheiten für die Entsorgungsbranche durch die ADR-Strukturreform (ADR 2015)
    • Praktische Tipps beim Befördern von Gefahrgut, der Dokumentation und bei polizeilichen Kontrollen
  • Rechtliche und technische Voraussetzungen bei der Einstufung von gefährlichen Abfällen
    • Grundbedingungen der AVV sowie der Sachstand zur Verwaltungsvorschrift zur AVV
    • Sonstige technische Regelwerke und deren Anwendbarkeit zur Einstufung von gefährlichen Abfällen
    • Umsetzung der aktuellen Gefahrstoffverordnung in der AVV
  • Fallbeispiele
    • Durcharbeiten von vorbereiteten Fallbeispielen (in der Praxis häufig genutzte Abfallschlüssel) mit Bezugnahme auf einschlägige Vorschriften und technische Regelwerke
    • Bearbeitung von betrieblichen Problemabfällen der Seminarteilnehmer (jeder Seminarteilnehmer ist aufgerufen, hier seine Problemabfälle zu benennen)

Abschluss

Bundesweit staatlich anerkannte Fachkunde (Anerkennungsbehörde RP Darmstadt)

Referenten

  • Dipl.-Ing. Bernd Müller, Ingenieurbüro für Arbeitsschutz, Sicherheit, Umwelt und Qualität, Sinsheim
  • Dipl.-Ing. Manfred Szczesny, Merck KGaA
  • Dipl. Verw. (FH) Thomas Baier, Dangerous Goods Consulting, Offenbach am Main
  • Dipl.-Ing. Tillmann Küpper, Oberinspektor, Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Wiesbaden

Unterrichtszeiten

1. Tag: 10:00 - 17:15 Uhr
2. Tag: 09:00 - 17:00 Uhr

Täglich eine Mittags- und zwei Kaffeepausen

Ablaufplan

Ablaufplan
1. Tag
10:00 Begrüßung
10:15

Aktueller Sachstand zum Vollzug des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes

  • Die neue Entsorgungsfachbetriebeverordnung, Die neue GewerbeabfallVO, die neue Verordnung zum Abfallbeauftragten, Abfallmakler als Entsorgungsfachbetrieb
  • Neues aus dem Immissionsschutzrecht und dem Bereich Gewäs-serschutz sowie aus sonstigen relevanten Rechtsbereichen
  • Neues für den Abfallbeauftragten

Dipl.-Ing. Bernd Müller, Ingenieurbüro für Arbeitsschutz, Sicherheit, Umwelt und Qualität, Sinsheim

12:15 Mittagspause
13:30

Berücksichtigung von rechtsnahen Vorschriften für den Bereich „Lagern von gefährlichen Abfällen“

  • Grundlagen des WHG und der VbF
  • Lagerung von gefährlichen Abfällen
  • Die neue AwSV

Dipl.-Ing. Manfred Szczesny, Merck KGaA

15:15

Die kleine Novelle der Nachweisverordnung
Nachweis- und Registerführung

Dipl.-Ing. Ruth Feldmann, Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Wiesbaden

17:15 Ende des Veranstaltungstages
2. Tag
09:00

Gefahrgutrecht für Entsorger

  • Klassifizierung von Abfällen unter gefahrgutrechtlichen Gesichtspunkten
  • Neuheiten für die Entsorgungsbranche durch die ADR-Strukturreform
  • Praktische Tipps beim Befördern von Gefahrgut, der Dokumentation und bei polizeilichen Kontrollen

Dipl. Verw. (FH) Thomas Baier, Dangerous Goods Consulting, Offenbach am Main

12:15 Mittagspause
13:15

Rechtliche und technische Voraussetzungen bei der Einstufung von gefährlichen Abfällen
Die Grundbedingungen der AVV sowie der Sachstand zur Novelle der AVV und sonstige technische Regelwerke und deren Anwendbar-keit zur Einstufung von gefährlichen Abfällen

15:45

Fallbeispiele Teil I
Durcharbeiten von vorbereiteten Fallbeispielen (in der Praxis häufig genutzte Abfallschlüssel) mit Bezugnahme auf einschlägige Vorschriften und technische Regelwerke

Fallbeispiele Teil II
Bearbeitung von betrieblichen Problemabfällen der Seminarteilnehmer (jeder Seminarteilnehmer ist aufgerufen, hier seine Problemabfälle zu benennen)

Dipl.-Ing. Tillmann Küpper, Oberinspektor, Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Wiesbaden

17:00 Ende der Veranstaltung

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Termine

  • Termin ist Live

Seminargebühren

Seminargebühr: 675,00 € zzgl. MwSt.
Rabatt für EdDE-Mitglieder: 10% Rabatt
In der Gebühr sind ausführliche Seminarunterlagen, Getränke und Pausensnacks für Präsenzseminare sowie gegebenenfalls digitale Freiabonnements in Form eines Newsletters/ePapers zu thematisch passenden Fachzeitschriften (nachdem Sie diesbezüglich angefragt wurden und eine Zustimmung erteilt haben) enthalten. Rabatte sind nicht kumulierbar. Bei meheren aktiven Rabatten gleichzeitig, gilt immer der höchstmöglichste Rabatt.

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